Laut Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland ist jedes Mitglied dazu berechtigt einen Minderungsbeitrag zu stellen (2.2 § 2 II der Bundessatzung). Da der Bundesvorstand die Entscheidung über eine Beitragsminderung fällt, muss hierzu das Formular des Bundesvorstandes ausgefüllt und zum Landesvorstand zur Bearbeitung eingereicht werden. Der Landesvorstand wird nach Sichtung der Unterlagen bewilligen oder ablehnen, und schickt ihn hiernach zur entgültigen Entscheidung zur Bundesgeschäftsstelle in Berlin.
Der Landesverband Hamburg empfiehlt nur den Namen und seine Unterschrift auf dem Formular einzutragen. Das Einreichen von Belegen wird nicht empfohlen.
Download: Beitragsminderung_1.pdf