Programm Piratenpartei Hamburg

Landesprogramm der Piratenpartei Hamburg


Präambel

Die Piratenpartei Hamburg erachtet die individuellen Freiheiten und die garantierten Menschenrechte als die höchsten Güter der aufgeklärten und demokratischen Gesellschaft. Es obliegt dem Staat nicht nur konstitutionell sondern auch moralisch, die Rechte und die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, so dass jedem die größtmögliche Freiheit zuteil wird.

Eine moderne, hochkomplexe Gesellschaft wie die unsere kann aber auf Dauer nur Bestand haben, wenn sie sich als soziales Gemeinwesen mit gegenseitiger Verantwortung begreift. Jeden sich selbst zu überlassen führt zwangsläufig dazu, dass das Recht des Stärkeren gesellschaftliches Handeln bestimmt.

Die Piratenpartei Hamburg lehnt daher sowohl den Obrigkeitsstaat wie auch einen armen, sogenannten „schlanken“ Staat ab. Stattdessen setzen wir uns für eine verantwortliche Gemeinschaft ein, die jedem Einzelnen den Raum zur freien Entfaltung sichert und dabei gleichzeitig konstruktiv auf eine Verbesserung der Lebensqualität für alle hinwirkt.

Infrastruktur, die zum Leben und der sozialen Teilhabe notwendig ist, soll allen Bürgern zugänglich sein. Zur Herstellung von Chancengleichheit unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund muss in einer Informationsgesellschaft freier Zugang zu Bildung auf allen Ebenen bestehen. Ein nachhaltiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen und der Umwelt ist ebenso unverzichtbar für eine lebenswerte Zukunft.

Die Piratenpartei Hamburg erachtet es als notwendig, neue Wege aufzuzeigen, um neue und alte Probleme zu meistern. Dabei sind kurzfristige, sofort umsetzbare Maßnahmen genauso wichtig wie langfristige Visionen zur Gestaltung des Zusammenlebens.

 


Bildung

 

Freier Zugang – Abschaffung der Studiengebühren

Die Piratenpartei Hamburg fordert die sofortige Abschaffung der Studiengebühren für das Hochschulstudium in Hamburg.

Freier Zugang zu Bildung und Information ist das Recht jedes Menschen und eine Grundvoraussetzung für eine fortschrittliche und gerechte Gesellschaft. Bildungsgebühren jeglicher Art schränken hingegen den Zugang zu Bildung ein und machen ihn abhängig von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und dem sozialen Umfeld. Sie sind deshalb kategorisch abzulehnen.

 

Abschaffung der Gebühren für die Nutzung der Hamburger Bücherhallen für die Empfänger von Transferleistungen

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für die kostenlose Nutzung von öffentlichen Bücherhallen für alle ein. Als ersten Schritt fordern wir, jegliche Gebühren für die Nutzung der vor Ort vorhandenen Bestände der Bücherhallen für die Empfänger von Transferleistungen mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. Dies gilt für Kundenkarten, Anmeldegebühren, Gebühren aus Leihverkehr und Vorbestellung, nicht für sonstige Kosten (Säumnisgebühren, Anschriftenermittlung etc.)

 

Frühkindliche Bildung

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Kinder dürfen keine Hürde für berufliche Tätigkeit sein oder gar ein Armutsrisiko für Erziehende darstellen. Der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Auszeit für die Familie muss gesichert sein. Dafür müssen flächendeckende, ausreichende Betreuungsangebote für Kinder geschaffen werden, die wohnort- oder arbeitsplatznah und qualitativ hochwertig sind und für alle Altersgruppen offensten. Dies ermöglicht eine freie Selbstbestimmung des individuellen Lebensentwurfs und fördert die positive Entscheidung für eine Familiengründung. Für Betreuungsplätze besteht ein Rechtsanspruch von Geburt an. Die Angebote sollen auch in den Ferien aufrechterhalten werden. Wir lehnen nicht nur die sogenannte Kita-Gebührenerhöhung ab, sondern fordern die Abschaffung sämtlicher Kita- und Kindergartengebühren. Das „Betreuungsgeld“ lehnen wir ebenfalls ab.

 

Förderung von Kitas und Kindergartenplätzen in Arbeitsplatznähe

Die Stadt Hamburg soll die Einrichtung von Kitas und Kindergärten fördern, für deren Betrieb sich Firmen, die räumlich nah beieinanderliegen, zusammenschließen und ggf. eigene Trägervereine gründen.Die Stadt soll, wenn möglich,bei der Beschaffung von Räumlichkeiten behilflich sein und Betriebe steuerlich oder durch Zuschüsse begünstigen, die sich für eine solche Beteiligung entscheiden.

 

Schulbeginn innerhalb der Tageszeit

Aus historisch bedingten Gründen beginnt der Unterricht in Deutschland mitten in der Nacht. Es war in Zeiten der Agrargesellschaft notwendig, dass Kinder ihren Eltern nachmittags auf dem Feld bei der Arbeit aushelfen. Deswegen mussten sie früh zur Schule geschickt werden.

Nicht nur, dass die Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist, es ist mittlerweile auch wissenschaftlich akzeptiert, dass ein zu frühes Aufstehen nicht mit dem Biorhythmus der Kinder korreliert, sondern ein erstes Tageshoch erst um 09.00 einsetzt. Die Piratenpartei Hamburg fordert daher, dass der Schulbeginn auf 09.00 Uhr geändert wird.

 

Lerninhalte

Vermittlung von Medienkompetenz an Hamburger Schulen

An allen Schulen Hamburgs soll Medienkompetenz im Unterricht vermittelt werden. Das schließt die Grundschule ein (Einführung, kindgerechte Programme, Internet für Kinder) und muss an Stadtteilschulen und Gymnasien vertieft und intensiviert werden. Dies soll fachübergreifend geschehen. Fachlehrer sind durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen umfassend zu qualifizieren und die erworbenen Kenntnisse müssen regelmäßig auf Kompetenz, ausreichende Vielfalt und Aktualität überprüft werden.

Computer gehören heute zur Lebenswirklichkeit der meisten Kinder und Jugendlichen und werden auch beim schulischen Lernen immer wichtiger. Durch das Internet werden Jugendliche vor besondere Anforderungen gestellt, und es ist Aufgabe der Schulen, sowohl die aktive Nutzung von Online-Medien zu vermitteln (Recherche etc.), als auch auf Gefahren und Probleme und wie man ihnen begegnet aufmerksam zu machen. Ziel ist, den Schülern einen bewussten Umgang mit Computer, Internet und Medien zu vermitteln und ihnen das nötige Wissen an die Hand zu geben, damit sie Computer in Studium und/oder Beruf sicher bedienen können. Letzteres ist vor allem für die Schüler wichtig, die zu Hause keinen Zugriff auf einen Computer haben.

 

Längeres gemeinsames Lernen aller Kinder an Projektschulen

An ausgewählten Grundschulen können Kinder mindestens sechs Jahre gemeinsam lernen, bevor sie auf eine weiterführende Schule wechseln. Dies soll in Kooperation mit Stadtteilschulen geschehen, wo ein reibungsloser Übergang auf eine weiterführende Schule gewährleistet wird. Bei Erfolg des Projektes kann die gemeinsame Lernzeit verlängert werden.

 

Überarbeitung der Lehrpläne für Hamburger Gymnasien

Die Piratenpartei setzt sich für ein Abitur nach 13 Jahren Schulzeit ein. Zur Zeit wird das Abitur an Hamburger Gymnasium nach 12 Jahren Schulzeit abgelegt; dies entspricht dem europäischen Standard. Jedoch wurden die Lehrpläne der verkürzten Schulzeit nicht angepasst. Daher fordern wir eine gründliche Überarbeitung der Lehrpläne und ihre Anpassung an die 8-jährige Gymnasialzeit.

Da die Lehrpläne der verkürzten Schulzeit nicht angepasst wurden, führt dies zu einer Mehrbelastung der Schüler und zu einer mechanischen Aneignung der Lerninhalte. Dies entspricht nicht der Auffassung der Piratenpartei von sinnvoller und nachhaltiger Wissensvermittlung, bei der nicht nur die Anhäufung von Wissen, sondern auch Verständnis- und Erkenntnisprozesse erforderlich sind. Eine gründliche Überarbeitung von Lernstoff und Lehrplänen ist wichtig, um Schüler auf ein erfolgreiches Berufsleben bzw. Studium vorzubereiten und das Lernen zu einem aktiven Prozess zu machen.

 

Schaffung des informationstechnichen Unterrichts

Die Piratenpartei Hamburg fordert die Schaffung des verbindlichen informationstechnischen Unterrichts. Es ist unabdingbar, dass junge Menschen die Grundsätze verstehen, wie computergestütze Systeme funktionieren. Deren Möglichkeiten und Limitationen sollen Teil der Allgemeinbildung werden. Schüler sollen lernen, inwieweit ihre Handlungen an computergestützten Systemen verwertet werden können und welche Auswirkungen sich dadurch ergeben können. Grundlagen der Programmierung sollen auch vermittelt werden, sind aber kein Schwerpunkt. Tiefergehender Kenntnisse werden im Rahmen des Wahlpflichtfachs Informatik vermittelt.

 

Lehrmaterialien

Für digitale, gemeinfreie und editierbare Lehrmaterialien

Momentan werden hauptsächlich Bücher als Lehrmaterialien eingesetzt. Die Piratenpartei Hamburg strebt als Alternative u.a. eine Tablet- bzw. eine Laptop-Lösung an. Bildungsressourcen können digital über das Internet bezogen und ohne großen Aufwand ständig aktualisiert werden.

Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass zukünftige Lehrmaterialien unter gemeinfreien Lizenzen zu erstellen sind. Die kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Verwendung der Materialen ist zu erlauben. Schulbücher in Papierform sind als Übergangslösung nach möglichst den gleichen Bedingungen zu gestalten. Der Vorteil liegt hier insbesondere darin, dass die Lehrmittel besser auf die Lehrpläne angepasst werden können und die vergleichsweise hohen Kosten für die Anschaffung der Bücher sich senken.

Des Weiteren sollen die Schüler mit diesen Lehrmaterialien den kritischen Umgang mit Quellen erlernen, als auch die Möglichkeit bekommen, aktiv an den Materialen für nachfolgende Schülergenerationen mitzuarbeiten.

 

Auszubildende fördern

Schaffung eines Auszubildendenwerks

Die Piratenpartei Hamburg fordert die Schaffung eines Auszubildendenwerks, welches sich um die Belange der Azubis kümmert. Darunter fallen die Vermittlung von Wohnungen, die Förderung des Austauschs untereinander, Kooperation mit Vereinen, bspw. Sportvereinen, und die Beratung bei finanziellen und Ausbildungsproblemen und eine umfassende pädagogische Begleitung und Nachhilfe-Angebote. Dadurch wird gewährleistet, dass Hamburg zukünftig als Ausbildungstandort attraktiv bleibt.

 


Jugend

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine effektive und gut ausgestattete offene Kinder- und Jugendarbeit ein. Kürzungen in diesem bereits knappen Bereich hätten fatale Folgen. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit bietet für viele aufwachsende Menschen eine Anlaufstelle, die außerhalb der Schule und dem eigenem Zuhause ist und bietet Raum zur persönlichen Entfaltung. Gerade für Kinder und Jugendliche aus finanziell schlechter gestellten Familien ist dieses Umfeld ein wichtiger Punkt im Leben und ist somit auch ein wichtiger Schritt zur Chancengleichheit!

Verhältnis der Bundeswehr zu jungen Menschen

Zum Beruf des Soldaten gehören die reale Möglichkeit, Menschen zu töten und selbst getötet zu werden sowie schwere körperliche und seelische Verletzungen zu verursachen oder davonzutragen. Die Entscheidung für eine militärische Laufbahn muss daher von mündigen und umfassend informierten Menschen in freier Entscheidung getroffen werden.

Keine Bundeswehr-Werbung an Kinder und Jugendliche

Die Piratenpartei Hamburg lehnt von der Bundeswehr durchgeführte Veranstaltungen als werbliche Präsenz an Schulen ab.

Durch Diskussions- und Informationsveranstaltungen oder Ausflüge mit Schülern, wie sie neuerdings von der Bundeswehr durchgeführt werden, verliert die Schule die Hoheit über die dargestellten Inhalte und ihre Vermittlung. Natur- und erfahrungsgemäß ist die Bundeswehr nicht in der Lage, eine ausgewogene und vollständige Darstellung der politischen Hintergründe und Umstände ihrer Arbeit sowie ihrer Rolle im Staat und der Welt zu liefern und ist daher als Ausrichter für solche Veranstaltungen ungeeignet. Wenn Angehörige der Bundeswehr in der Schule die Gelegenheit erhalten, sich und ihre Tätigkeit vorzustellen, so soll in jedem Fall eine ausgewogene Darstellung dadurch gewährleistet sein, dass in gleichem Umfang ebenfalls externe, bundeswehrkritische Positionen Gehör finden.

Die Piratenpartei Hamburg lehnt außerdem Bundeswehr-Werbung ab, die sich auf Messen oder im Rahmen von Straßen- und Volksfesten an Kinder und Jugendliche richtet. Die Assoziation der Bundeswehr mit Computerspielen, sportlichen Herausforderungen, Street Art oder anderen Vergnügungen verschleiert die Ernsthaftigkeit und die Gefahren des Militärdienstes.

Grundlagen eines neuen JMStV und Jugendschutz im Internet

Mit steigendem Medienkonsum in den letzten Jahrzehnten ist auch der Jugendschutz im Medienbereich immer wichtiger geworden. Nie war es einfacher Zugriff auf verschiedene Medien zu bekommen, nie war die Menge an verfügbarem Material größer. Das Konzept des Jugendschutzes in Deutschland muss der veränderten Medienlandschaft Rechnung tragen und auf neue Medien mit passenden Herangehensweisen reagieren. Um den Jugendschutz im Internet zu verbessern stehen auf staatlicher Seite verschiedene Methoden zur Verfügung. Eine dieser Methoden, ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), welcher sich an Betreiber von Medienangeboten im Radio, Fernsehen und seit ein paar Jahren auch im Internet richtet und festlegt, wie diese das Jugendschutzgesetz in ihrem Angebot umsetzen sollen.

Der JMStV

Die 2010 gescheiterte Novellierung des JMStV hatte im Wesentlichen das Ziel alte Konzepte für Trägermedien oder klassischen Rundfunk, wie Zugangsbeschränkungen durch Altersklassifizierungen oder Sendezeiten, auf das Internet zu übertragen. Die Piratenpartei Hamburg lehnt diesen Ansatz ab und möchte mit neuen Methoden an den Jugendschutz in Internet herangehen. Das Internet funktioniert nicht nach dem Sender-Empfänger-Prinzip, sondern nach der gleichberechtigten Vernetzung unzähliger Nutzer auf der ganzen Welt. Da dort jeder gleichermaßen Anbieter von Medieninhalten sein kann, ist die klassische Regulierung der Anbieter aus dem Rundfunkbereich nicht auf das Internet übertragbar. Die Regelungen für die überschaubare Anzahl kommerziell tätiger Anbieter im Rundfunkbereich müssen klar von Regelungen für das Internet abgegrenzt werden. Auch Host- und Zugangsanbieter, die Inhalte bereithalten und ausliefern, taugen nicht als Anlaufstelle für Regulierungen, da diese in der Regel keinen Einfluss auf die Inhalte nehmen und auch nicht dazu gezwungen werden sollen aktiv Kenntnis von der Art der Inhalte zu erlangen.

Inhalte werden im Internet von einer unüberschaubaren Zahl von Anbietern erstellt, zu denen vor allem auch die Nutzer des Internets selbst gehören. Die meisten Webseiten unterliegen einem stetigen Wandel, vor allem dann, wenn sie zur Veröffentlichung von sogenanntem „User Generated Content“ dienen, wie z.B. soziale Netzwerke. Eine funktionierende Altersklassifizierung als Grundlage für den Jugendschutz im Internet ist unter diesen Bedingungen schlicht unrealistisch. Rechtliche Vorschriften zu verpflichtenden Altersklassifizierungen durch die Anbieter lehnt die Piratenpartei Hamburg daher ab. Sie würden ohnehin nur einen Bruchteil der weltweiten Angebote im Internet erfassen und im deutschen Rechtsraum zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen. Privatpersonen können eine korrekte Alterseinstufung üblicherweise sowieso gar nicht zuverlässig leisten. Mit der Größe des Projekts wird eine korrekte und allumfassende Altersklassifizierung zudem immer aufwendiger oder sogar völlig unpraktikabel, denn auch für die kommerzielle Anbieter wäre eine individuelle Einstufung von mehreren hundert, oder gar mehreren tausend, Seiten oft nicht praktikabel umsetzbar. Auch Filterprogramme mit eigenen, meist automatisiert erstellten, Sperrlisten sind zur Durchsetzung des Jugendschutzes nur bedingt geeignet und dürfen nicht zur Pflicht werden. Die Ungenauigkeiten dieser Sperrlisten würden zwangsweise zu Overblocking führen und damit Nutzern den rechtmäßigen und berechtigten Zugriff auf Internetangebote verwehren. Die bestehenden Regelungen zu Sendezeiten für Internetseiten haben sich heute bereits als unpraktikabel erwiesen und sollen aus dem JMStV gestrichen werden.

Wir wollen, dass der JMStV erwachsene, mündige Bürger nicht unverhältnismäßig in ihrer Mediennutzung einschränkt. Der Zugang zu möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten muss diesen praktikabel möglich sein, ebenso der Erwerb von digital vertriebenen Gütern mit Jugendschutzbeschränkungen. Der JMStV darf keine höheren Hürden beinhalten, als sie z.B. durch das Jugendschutzgesetz vorgesehen sind.

Partizipation und Transparenz stärken

Zukünftige Novellierungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags müssen in einem offenen Prozess transparent und unter Einbindung aller betroffenen Gruppen ausgearbeitet werden. Jugendschutz darf nicht ausschließlich zwischen der Politik und kommerziellen Anbietern von Medien ausgehandelt werden. Die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern müssen in die Ausarbeitung ebenso einbezogen werden, wie die Nutzer des Internets, die oftmals ohne Gewinnabsicht Inhalte erstellen. Außerdem müssen kompetente Fachleute aus dem Bereich Medienpädagogik gehört werden. Die Aushandlung eines neuen JMStV mit nur einem Teil der betroffenen Gruppen hinter verschlossenen Türen hat sich eindeutig als untaugliches Verfahren herausgestellt und darf sich nicht mehr wiederholen.

Ein neues Jugendschutzkonzept

Kinder und Jugendliche müssen Schritt für Schritt auf die Inhalte, mit denen sie in modernen Medien konfrontiert werden, vorbereitet und bei ihrem Medienkonsum begleitet werden. Diese Erziehungsaufgabe obliegt den Eltern und kann nicht durch technische Hilfsmittel oder stark lückenhafte Regulierung von Anbietern ersetzt werden. Eltern sollen durch Beratungsangebote und die staatlichen Bildungseinrichtungen bei dieser Aufgabe unterstützt werden, tragen letztlich aber die Verantwortung für ihre Kinder selbst.

Ein nachhaltiger Jugendschutz darf sich nicht blind auf Verbote oder technische Filter verlassen, sondern muss Kinder und Jugendliche befähigen mit potenziell entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten umzugehen. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss der Kern eines neuen Jugendschutzkonzepts sein. Kinder und Jugendliche können gemeinsam mit ihren Eltern Medieninhalte diskutieren und bewerten. Um die Ergebnisse auch für andere nutzbar zu machen, können diese in geeigneten Plattformen gesammelt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Dadurch können transparent Empfehlungslisten geschaffen werden, die jederzeit von jedem aktualisiert oder korrigiert werden können, und damit wesentlich geeigneter sind als intransparente und naturgemäß sehr fehleranfällige Sperrlisten von einzelnen Anbietern. Eltern können mit Hilfe dieser Empfehlungslisten dann individuell selbst entscheiden mit welcher Art Medien ihre Kinder bereits umgehen können.

In diesem Sinne sollte auch verstärkt zwischen einem Kinderschutz und einem Jugendschutz unterschieden werden. Diese sollten jeweils unterschiedliche Maßnahmen vorsehen und ein variables Eingehen auf das Entwicklungsniveau des jeweiligen Kindes ermöglichen. So können beim Medienkonsum von Kleinkindern technische Maßnahmen von Eltern unterstützend eingesetzt werden. Trotzdem sollte auch schon bei ihnen mit dem Kompetenzerwerb im Bereich der Medien begonnen werden. Bei Jugendlichen jedoch braucht es eine andere Herangehensweise, die neben ihrer zunehmenden Mündigkeit auch ihre persönlichen Grundrechte berücksichtigt. Ein individueller Schutz durch die Vermittlung von Medienkompetenz ist für Jugendliche sinnvoller als statische Regulierung. Bei einer solchen Neugestaltung der jugendschutzpolitischen Grundsätze müssen zudem die Rollen etwa der KJM, der BPjM überdacht und eine Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes angestrebt werden.

 


Innere Sicherheit

Heutzutage ist es leider üblich, dass der Innensenator ein Hardliner und Verfechter von Law-and-Order-Politik ist. Dies ist weder notwendig noch wünschenswert, noch ist es in der Geschichte der Bundesrepublik immer so gewesen. Aufgabe eines Innensenators ist es nach Meinung der Piratenpartei nicht, als „politischer Arm des Polizeichefs“ aufzutreten, und dessen Wunschkatalog an neuen Repressionsmitteln gegen den Widerstand von Bürgerrechtlern und Verfassungsgerichten durchzufechten.

Vielmehr gehört die Verteidigung der Grundwerte unserer Verfassung, der Schutz der Bürgerrechte und die Kontrolle der Sicherheitsorgane zu den zentralen Pflichten eines Innensenators.

Fragen der öffentlichen Sicherheit sind nicht isoliert von Bildungschancen und der sozialen Situation aller Mitglieder der Gesellschaft zu lösen. Repression darf erst der letzte Schritt der Verbrechensbekämpfung sein, wenn andere Ansätze versagt haben.

 

Beendigung der Videoüberwachung öffentlicher Räume

Die anlasslose und pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum erzeugt lediglich gefühlte Sicherheit und dringt unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Videoüberwachung kann Kriminalität in den meisten Fällen nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen. Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen zudem in keiner Relation zum Nutzen. Die Piratenpartei Hamburg lehnt den weiteren Ausbau der öffentlichen Überwachung daher strikt ab und setzt sich für den Rückbau existierender Kamerainstallationen ein.

 

Nacktscanner ablehnen

Nachdem das Experiment mit den von uns schon immer abgelehnten, sogenannten Körperscannern am Hamburger Flughafen – umgangssprachlich „Nacktscanner“ genannt – offiziell für gescheitert erklärt wurde, fordert die Piratenpartei Hamburg auch für die Zukunft einen kompletten Verzicht auf die weitere Erprobung dieser überflüssigen Technologie.

Die Tests haben gezeigt, dass diese Geräte nicht zu mehr Sicherheit führen, und statt zu einer Beschleunigung der Passagierabfertigung beizutragen, wird diese sogar noch massiv verzögert. Die existierenden Datenschutzbedenken konnten auch nicht ausgeräumt werden.

Angesichts der Tatsache, dass die Geräte mindestens das zehnfache herkömmlicher Metalldetektoren kosten, gibt es daher keinen einzigen vernünftigen Grund, der für den Einsatz dieser Geräte spricht. Das ist sinnloses Sicherheitstheater, wie es die Piratenpartei prinzipiell ablehnt.

 

Gegen Sicherheitstheater und Terrorhysterie

Die Piratenpartei Hamburg lehnt die unverhältnismäßige Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte zur vorgeblichen Abwehr vermeintlich bevorstehender terroristischer Anschläge grundsätzlich ab, und fordert ein Ende des staatlich und medial inszenierten Sicherheitstheaters, dessen einziger Sinn darin zu liegen scheint, diffuse Bedrohungsgefühle in der Bevölkerung zu befördern, und sie gleichzeitig in Sicherheit zu wiegen. Wir nehmen die globale Gefahrenlage durchaus zur Kenntnis, sehen aber eine große Diskrepanz zwischen der „gefühlten Bedrohung“, die durch bestimmte Politiker, Funktionäre der Sicherheitsorgane und Medien erzeugt wird, und dem tatsächlichen Risiko, Opfer eines Anschlags zu werden.

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich daher dafür ein, dass die verantwortlichen Sicherheitsbehörden ihre Arbeit im Rahmen der bestehenden Gesetze und Richtlinien verrichten, ohne permanent neue Befugnisse zu Lasten der Freiheit der Bürger zu fordern. Zudem würden wir es begrüßen, wenn Innenminister bzw. -senatoren sich mit der Verbreitung abstrakter Szenarien in der Öffentlichkeit etwas mehr zurückhalten würden. Symbolische Akte, wie mit Maschinenpistolen bewaffnete Polizisten an ausgesuchten Bahnhöfen, sollten unterbleiben. Stattdessen müssen wir als Gesellschaft lernen, das unter keinen Umständen vollständig eliminierbare Restrisiko eines Terroranschlags zu akzeptieren, wie wir es auch mit den vielen andere Lebensrisiken tun, die uns tagtäglich begegnen.

 

Verdachtsunabhängige Kontrollen

Die Piratenpartei fordert, die 2005 eingeführten sogenannten „Gefahrengebiete“ im Polizeirecht abzuschaffen und die im Zusammenhang damit gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen.

Seit 2005 kann die Polizei in Hamburg nach dem Hamburgischen Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) sogenannte „Gefahrengebiete“ definieren, in denen sie wahllos Personen anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und sie durchsuchen darf. Von dieser eigenmächtigen Ausweitung ihrer Befugnisse hat die Polizei massiv Gebrauch gemacht, indem sie 38 solcher Gefahrengebiete definiert und mehrere zehntausend Personalienfeststellungen vorgenommen hat. Die gesammelten personenbezogenen Daten werden drei Monate lang in einer Datei gespeichert.

Diese Gefahrengebiete stellen Menschen unter Generalverdacht, nur weil sie sich in bestimmten Stadtteilen aufhalten. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen sind erniedrigend und stellen einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre dar. Die monatelange Speicherung der Daten ist eine unkontrollierbare und unverhältnismäßige Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, da sie willkürlich einen Zusammenhang mit Straftaten suggeriert und Menschen unverschuldet unter Verdacht geraten lässt.

Die Piratenpartei verlangt deshalb, das Instrument der Gefahrengebiete abzuschaffen. Erkenntnisse über Erfolge des Konzepts liegen nicht vor, da die Polizei keine Statistik darüber geführt hat, welchen Ausgang die im Rahmen dieser Maßnahme eröffneten Ermittlungsverfahren genommen haben. Demgegenüber steht die massive Verletzung der Unschuldsvermutung und der Eingriff in die Grundrechte, weshalb dieses polizeiliche Instrument abzulehnen ist.

 

Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym zu gestalten.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.
Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder – falls dies nicht möglich ist – zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.

 

Ablehnung von nichttödlichen Waffen bei Polizei, Polizeiorganen und Sicherheitsdiensten

Die Piratenpartei Hamburg lehnt den Einsatz von neuen, sogenannten „nicht-tödlichen“ Waffen, die auf Distanzen von über einen Meter wirksam eingesetzt werden können (Elektroschocker, Reizgase, Laser, Lichteffekte, Schallkanonen, Gummigeschosse, etc.), bei Polizei und privaten Sicherheitsdiensten ab. Eine Erprobung im Einsatz als erster Schritt zu ihrer Einführung ist ebenfalls abzulehnen. „Distanz-Elektroimpulsgeräte“ (Taser) sollen aus der Liste der gesetzlich erlaubten Polizeiwaffen gestrichen oder zumindest Spezialeinheiten vorbehalten und juristisch als Schusswaffe eingestuft werden.

 

Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ abschaffen oder zumindest an minimale Datenschutzstandards anpassen

Der Landesverband Hamburg der Piratenpartei will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, die sogenannte „Gewalttäter Sport“-Datei entweder abzuschaffen oder zumindest einen angemessenen Datenschutz-Standard durch folgende Vorschriften sicher zu stellen:

* Eintrag frühestens bei dringendem Tatverdacht, nicht schon bei Anfangsverdacht oder gar Platzverweisen/Personalienkontrollen ohne konkreten Vorwurf.
* Sofortige schriftliche Information des Betroffenen über den Postweg, sobald ein Datensatz angelegt oder verändert wird.
* Sofortige Löschung des entsprechenden Datensatzes, wenn das Ermittlungsverfahren in einem Freispruch oder in einer Verfahrenseinstellung nach § 170 (2) StPO endet.
* Strenge Prüfung der Notwendigkeit des Eintrags, falls das Verfahren in einer Einstellung nach § 153 ff. endet.
* Ständige Kontrolle durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten, ob diese Regelungen auch eingehalten werden.

Solange der Betrieb der Datei nicht nach diesen Grundsätzen erfolgt, soll die Hamburger Polizei nicht mehr auf sie zugreifen dürfen, wobei u.U. eine Übergangsfrist zu gewähren ist.

 

Keine Privatisierung des staatlichen Gewaltmonopols

 

Die Piratenpartei Hamburg lehnt eine schleichende Privatisierung hoheitlicher Aufgaben des Staates wegen schwerer Grundrechtsbedenken ab. Das Gewaltmonopol des Staates darf unter keinen Umständen an Privatfirmen delegiert werden. Aufgaben der Polizei und des Strafvollzugs müssen vollständig in staatlicher Hand und damit unter direkter demokratischer Kontrolle bleiben.

In diesem Zusammenhang lehnt die Piratenpartei Hamburg die gelegentlich öffentlich geäußerte, populistische Forderung, Vereine an den Kosten für Polizeieinsätze im Umfeld von Fußballspielen zu beteiligen, ebenfalls ab. Die Polizeiführung stünde damit ständig unter dem Druck der Rechtfertigung ihrer Einsatzkosten gegenüber den Vereinen und Verbänden. Es ist zu befürchten, dass sich unter diesem Druck Eskalationen häufen oder die Vereine versuchen, den Tätigkeitsbereich ihrer privaten Ordnungsdienste in den öffentlichen Raum auszudehnen, um die Gesamtkosten für die Sicherheitsmaßnahmen zu senken. Zusätzlich wäre eine solche Regelung eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung von Sportveranstaltungen gegenüber vergleichbaren Großereignissen.

 

 

Grundrechtsfreundlichere Ausgestaltung des Versammlungsrechts

 

Die Möglichkeit zur unbehinderten Organisation von und Teilnahme an Versammlungen ist eines der wichtigsten Grundrechte einer Demokratie. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gestaltung des Versammlungsrechts in der Zuständigkeit der Bundesländer. Seitdem haben die Innenministerien mehrerer Länder neue Versammlungsgesetze geschaffen, die das ohnehin schon restriktive, in den letzten Jahrzehnten stetig verschärfte Gesetz des Bundes noch weiter verschärfen. Durch diese starken Einschränkungen der Versammlungsfreiheit handelt es sich dabei aber eher um „Versammlungsverhinderungsgesetze“.

Die Piratenpartei Hamburg möchte diesen Trend umkehren und über ein eigenes, liberales Hamburgisches Versammlungsgesetz nicht nur den Status Quo des übergangsweise weiter geltenden Bundesgesetzes erhalten, sondern das Recht der Teilnehmer auf Versammlungsfreiheit stärken. Auch die Hamburger Polizeigesetze SOG und PolDVG sind in dieser Hinsicht überarbeitungsbedürftig.

Die anonyme Teilnahme an einer Demonstration ist ein essentieller Bestandteil einer demokratischen politischen Partizipation. Das Vermummungsverbot verhindert eine anonyme Teilnahme und setzt somit Demonstrationsteilnehmer u.U. der Gefahr von Diskriminierung aus. Die Piratenpartei Hamburg möchte das Vermummungsverbot für Teilnehmer von Versammlungen daher wieder abschaffen. Außerdem ist die Freiheit politischer Versammlungen nicht durch Vorgaben in der Verwendung von bestimmten Materialien oder der Lautstärke einzuschränken.

Die Aufzeichnung einer Versammlung durch die Polizei mit Kameras stellt ebenfalls einen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die bloße Teilnahme rechtfertigt es keinesfalls, Demonstranten unter den Verdacht zu stellen, einen Gesetzesbruch begehen zu wollen. Daher lehnt die Piratenpartei Hamburg den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras gegenüber friedlich demonstrierenden Bürgern ab. Solche Maßnahmen dürfen nur stattfinden bei konkreten und tatsächlich nachvollziehbaren Anhaltspunkten, die auf eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hindeuten. Die Versammlungsleitung ist in diesen Fällen unverzüglich zu kontaktieren um die Maßnahmen detailliert zu erläutern.

Über den Einsatz und die Anzahl ziviler Beamter ist die Versammlungsleitung ebenfalls zu informieren. Zusätzlich haben diese sich spätestens zu Beginn der Veranstaltung bei der Versammlungsleitung vorzustellen.

 

 

Anonyme Beweissicherung bei sexueller Gewalt

 

Die Piratenpartei Hamburg schlägt die Etablierung einer anonym nutzbaren gerichtsmedizinischen Beweissicherungseinrichtung für Opfer sexueller Gewalt vor.

Viele Opfer derartiger Straftaten fühlen sich in den ersten Stunden oder Tagen nach der Tat nicht in der Lage, Anzeige zu erstatten, aus Angst oder falscher Solidarität mit dem Täter, weil sie sich einer polizeilichen Vernehmung nicht gewachsen fühlen, oder aus anderen Gründen. Entscheiden sie sich später doch noch für eine Anzeige, vielleicht bestärkt durch Vertrauenspersonen aus dem persönlichen Umfeld oder nach Konsultation einer Beratungsstelle, sind die physischen Beweise oft bereits unbrauchbar geworden.

In der neuen Beweissicherungsstelle soll qualifiziertes Personal Opfer sexueller Gewalt unverbindlich und anonym untersuchen, Verletzungen feststellen, gegebenenfalls DNA-Spuren sichern, und die Ergebnisse unter einer anonymen Kennziffer für eine angemessene Frist zur späteren Verwendung aufbewahren.

Die Piratenpartei Hamburg erhofft sich von dieser Maßnahme eine verbesserte Aufklärungsrate auf dem Feld der Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie eine Verringerung der psychischen Belastung von Betroffenen unmittelbar nach der Tat.

 

 

Umfangreiche Beweisverwertungsverbote

 

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für die Schaffung umfangreicher Verwertungsverbote für illegal erlangte Beweismittel in Strafverfahren ein.

Insbesondere wenn in die Grundrechte verdächtiger Bürger oder Dritter eingegriffen wird, ist es für einen Rechtsstaat und seine Strafverfolgungsbehörden essenziell, nicht selbst das Gesetz zu brechen und dabei die Rechte seiner Bürger zu missachten. Derzeit sind spürbare Konsequenzen für Strafverfolger allerdings nahezu ausgeschlossen, wenn Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen nachträglich für unzulässig erklärt werden. Selbst Zufallsfunde, die mit dem eigentlichen Anlass der Maßnahme nicht im Zusammenhang stehen, werden in solchen Fällen regelmäßig als vollwertige Beweismittel für weitere Verfahren anerkannt.

Die Piratenpartei Hamburg ist der Meinung, nur ein vollständiger Ausschluss durch illegale Ermittlungsmaßnahmen erworbener Beweismittel aus dem gesamten Verfahren ist geeignet, der durch die regelmäßige Überschreitung der grundgesetzlich festgelegten Grenzen der Strafprozessordnung entstehenden, schleichenden Aushöhlung der Bürgerrechte Einhalt zu gebieten. Dies schließt auch alle Beweise ein, deren Erhebung erst durch die Erkenntnisse der illegalen Maßnahme angeregt wurde (‚Frucht vom vergifteten Baum‘). Es ist zu erwarten, dass die resultierende Disziplinierung zu einer erhöhten Sorgfalt der Einsatzkräfte bei der Wahl und Anwendung ihrer Instrumente und bei der Ausführung ihrer Arbeit führt, ohne dass es zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit kommt.

 

 

Notruf-SMS

 

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass die Möglichkeit geschaffen wird, bei Polizei und Rettungsdiensten einen nonverbalen Notruf abzusetzen. Dies soll durch die Einrichtung einer gebührenfreien Notruf-SMS realisiert werden, welche direkt an bekannte Notrufnummern wie 110 oder 112 gesendet werden kann und technisch so umgesetzt werden, dass eine umgehende Benachrichtigung ohne unnötige Zeitverzögerung erfolgt. Die SMS-Notrufe müssen ebenso wie Anrufe schnellstmöglich bearbeitet und beantwortet werden. Menschen, die aufgrund von Behinderungen, Notlagen oder aus technischen Gründen nicht in der Lage sind, in einer Notsituation einen Anruf zu tätigen, können so trotzdem Hilfe anfordern. Dieses Prinzip soll außerdem auf andere Behörden, aber auch private Hilfsangebote (wie etwa Automobilvereine), ausgeweitet werden. Entsprechende Bemühungen sind zu fördern.

 

 

Pressefreiheit schützen durch strafbewehrtes Verbot der Behinderung durch Amtsträger

 

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich im Rahmen des Schutzes der Pressefreiheit für eine ungehinderte Berichterstattung über das Zeitgeschehen durch herkömmliche und neue Medien ein, unabhängig davon, ob dies durch professionelle Journalisten oder durch Laien geschieht. Dem entgegen steht, dass regelmäßig Fotografen durch Amtsträger daran gehindert werden, insbesondere Polizeieinsätze zu dokumentieren. Die Piratenpartei möchte sich daher auf Bundesebene für ein strafbewehrtes Verbot von Aktivitäten einsetzen, bei denen das staatliche Gewaltmonopol missbraucht wird, um eine legitime Dokumentation von Einsätzen zu unterbinden. Das schließt die Wegnahme und Zerstörung von Kameras oder anderer Aufzeichnungsgeräte ein, sowie die erzwungene Löschung von Material. Das Strafmaß soll sich in der Höhe an der Strafe für den Tatbestand des „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ orientieren.

 


Digitale Gesellschaft

 

„Fliegenden Gerichtsstand“ abschaffen

Der Landesverband Hamburg der Piratenpartei will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, den sogenannten „fliegenden Gerichtsstand“ bei rechtlichen Streitigkeiten, die sich aus Veröffentlichungen im Internet oder sonstigen Medien ergeben, abzuschaffen. Der Kläger soll nur noch die Wahl haben zwischen dem für seinen eigenen Standort zuständigen Gericht, und dem des Beklagten.

 

Keine Störerhaftung für Anbieter freier WLAN-Hotspots

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich auf Bundesebene dafür ein, Betreiber offener, drahtloser Internetzugänge von der sogenannten Störerhaftung für Inhalte, die unbekannte Dritte über ihr Netz leiten, zu befreien. Flächendeckendes, offenes WLAN ohne bürokratische Anmeldeprozeduren oder Überwachungseinrichtungen würde eine bedeutende Aufwertung des Wirtschafts- und Tourismusstandorts Hamburg darstellen und gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der digitalen Spaltung leisten. Dies ist nur möglich, wenn Anbieter nicht weiterhin durch Abmahnungen einem Rechts- und Kostenrisiko ausgesetzt werden. Durch die Initiativen von Cafes, Hotels, weiterer gewerblicher oder gemeinnütziger Einrichtungen, sowie von Privatpersonen, entstünde so innerhalb kürzester Zeit eine flächendeckende Versorgung, ohne den städtischen Haushalt in irgendeiner Form zu belasten, so wie es außerhalb Deutschlands in den meisten Metropolen bereits der Fall ist.

Ablehnung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage

Die Piratenpartei Hamburg spricht sich gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus. Die Beteiligung von Presseverlagen an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste mit einer Schutzfrist von einem Jahr ist der Versuch großer Verlagshäuser die eigenen Defizite in der Entwicklung wettzumachen. Dass hiervon nur die großen Verlagshäuser profitieren, die bereits durch Onlineanzeigenschaltungen einen großen Teil ihrer Erlöse generieren, macht die Tendenz zur Oligopolisierung der Verlagsbranche sichtbar, der wir uns vehement entgegenstellen.

Ein Leistungsschutzrecht, das voraussichtlich dazu führen wird, dass Verlagsangebote nicht mehr über Suchmaschinen und Aggregatoren auffindbar sein werden, bedeutet für uns einen nicht akzeptablen Eingriff in die Meinungs- und Informationvielfalt eines freien Internets. Es schadet nicht nur der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern blockiert langfristig die Wissens- und Informationsgesellschaft. Das Recht sorgt nicht für Rechtssicherheit, sondern fördert die Rechtsunsicherheit. Das Leistungsschutzrecht ist kein Schritt auf dem Weg zu einer Reform des Urheberrechts, es ist ein Rückschritt. Anstatt Probleme zu lösen, schafft es neue. Gleichzeitig begünstigt das Leistungsschutzrecht nicht die Urheber.

Der Schutz „journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon“ (Snippets) auf Basis der Entscheidung ”Metall auf Metall“ des BGH macht dieses Leistungsschutzrecht noch gefährlicher, da hiervon langfristig auch eine Aushöhlung des Zitatrechts betroffen sein könnte.

 

Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Daten

Geobasisdaten und statistische Information sind die Grundlage für jede Planung in den Bereichen Verkehr, Bauen, Stadtentwicklung, Umwelt- und Milieuschutz. Die derzeitige Lizenzform hindert sowohl die Verwaltung selbst als auch Bürgerinitiativen bei der Möglichkeit, Planungsprozesse zu bewerten und eigene Vorschläge auszuarbeiten. Auch in Wissenschaft und Forschung ist man auf Geoinformation und statistische Daten angewiesen, um Analysen und Studien zu Themen wie Umwelt, Soziales oder Wirtschaftsentwicklung zu ermöglichen. Anonymisierte massenstatistische Erhebungen sowie sämtliche Geobasisdaten (Digitale Stadtgrundkarte, Deutsche Grundkarte, Daten des Automatisierten Liegenschaftsbuchs, administrative Einheiten wie Baublockgrenzen, Statistische Gebietseinheiten etc.) sollten für alle frei zugänglich sein.

Die Piratenpartei setzt sich für den freien Zugriff auf diese bereits durch die Steuerzahler finanzierten Daten für nicht-kommerzielle Zwecke ein.

 

Mehr Mittel für Landesdatenschutzbeauftragte

Die Piratenpartei Hamburg fordert einen deutlichen Ausbau der Dienststelle des „Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“. Wir setzen uns dafür ein, die notwendigen Mittel für einen erheblichen, vor allem auch personellen, Ausbau der Hamburgischen Dienststelle bereit zu stellen. Darüber hinaus müssen Befugnisse und Aufgaben so ausgestaltet werden, dass ein besserer gesetzeskonformer Umgang mit schützenswerten persönlichen Daten nicht nur eingefordert, sondern auch regelhaft und sorgfältig, geprüft werden kann.

Sowohl die Durchsetzung einer informationellen Selbstbestimmung der Bürger, sowie die Verbesserung der Rechtssicherheit aller Daten verarbeitenden Betriebe und Institutionen, aber auch die vollumfängliche, sachgerechte und zeitnahe Bearbeitung von datenschutzrelevanten Anfragen aller Art, sollen auf diesem Wege verbessert werden.

 

Transparente Bürgerschaft und transparenter Senat

Hamburg soll ein unabhängiges Stadtportal betreiben, dass alleine von der Stadt und den Bezirken betrieben wird, um unabhängige Bürgerinformationen sicher zu stellen.

 

Livestream und Videoprotokolle

Alle Sitzungen der Hamburger Bürgerschaft, Bezirksversammlungen und Ausschusssitzungen sollen in dem unabhängigen Hamburger Stadtportal live gestreamt und zusätzlich zum schriftlichen Protokoll als Aufzeichnung an zentraler Stelle abrufbar sein. Bei nichtöffentlichen Sitzungen soll mindestens die Tagesordnung, der begründete Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit und die entsprechendenamentlich Abstimmung veröffentlicht werden.

 

Abrufbarkeit

Alle Protokolle sollen an zentraler Stelle für jedermann ohne Hürden abrufbar sein. Bei nichtöffentlichen Sitzungen soll mindestens die Tagesordnung, der begründete Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit und die entsprechende, namentliche Abstimmung veröffentlicht werden.

 

Erhalt des Digitalen Erbes

Die Piratenpartei Hamburg erachtet Software als Kulturgut, das es zu bewahren gilt. Ähnlich wie Bücher, Kunst und andere Zeugnisse von Gesellschaft und Geschichte soll dieses „Digitale Erbe“ archiviert, konserviert und zur Anschauung erhalten werden. Bibliotheken, Museen und andere Einrichtungen zum Erhalt von Kulturgütern sollen in solchen Bemühungen unterstützt werden. Insbesondere sollen Technologien gefördert werden, die auf den Erhalt von Speichermedien und die Entwicklung neuer, langlebiger digitaler Speicher abzielen.

Auch im Internet werden ständig Kulturgüter wie Blogeinträge, Grafiken und mehr veröffentlicht. Diese sind durch das schlichte Auslaufen eines Vertrags oder Abschalten eines Servers in ihrer Existenz bedroht. Die Piratenpartei Hamburg hält diese Güter ebenfalls für erhaltenswert und möchte neue wie bestehende Bestrebungen und Initiativen unterstützen und fördern, deren Ziel die Archivierung von im Internet veröffentlichten Inhalten ist.

 

eSport anerkennen

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine Anerkennung des elektronischen Sports (eSport) und seine Gleichstellung mit anderen Sportarten ein, um der wachsenden Bedeutung des eSport in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Dafür sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit eSport-Vereine als gemeinnützig anerkannt werden können. Zudem ist eine Integration des eSport in bestehende Sportvereine, Wettbewerbe und Programme, etwa der Behörde für Inneres und Sport, zu ermöglichen und zu fördern.

 


Stadtentwicklung

Bauen und Wohnen

Zur Würde des Menschen gehört auch würdevolles Wohnen, Wohnraum muss daher für jedermann bezahlbar sein. Derzeit ist eine starke soziale Entmischung Hamburgs zu beobachten die sich in der Konzentration von Armut in den Großwohnsiedlungen am Stadtrand sowie einer intensiven Gentrifizierung, also einer Aufwertung mit weitreichenden sozialen Folgen, der innerstädtischen Altbauquartiere äußert. Gentrifizierung ist durch integrierte, partizipative und transparente Planung, sowie stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte entgegenzuwirken. Darüber hinaus ist ein Wiedereinstieg in den sozialen Wohnungsbau unabdingbar.

Die Entwicklung von Baukultur muss ein gemeinsames, öffentlich gefördertes Anliegen sein. Bei allen baulichen Maßnahmen soll auf die natürlichen Ressourcen, also Natur und Landschaft, besondere Rücksicht genommen werden. Eine Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.

 

Vergabe öffentlicher Aufträge

Bauen ist auch Verantwortung, daher muss sichergestellt werden, dass bei allen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen nur geeignete Fachkräfte und Unternehmen tätig werden können. Die Bauwirtschaft und ihre Auftraggeber sind stärker als bisher zu kontrollieren. Alle öffentlichen Aufträge und Vergaben sollen transparent und nachvollziehbar veröffentlicht werden und kontrollierbar sein. Die Bauaufsicht als Kontrollinstanz ist deutlich zu verstärken.

Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, bis diese nachweislich die Gründe, die zuvor zur Sperrung geführt haben für zukünftige Bauaufträge behoben haben. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorlage dienen.

 

Alters- und Familiengerechtes Bauen und Wohnen

Die Piratenpartei setzt sich für ein generationsübergreifendes Wohnen ein. Die Stadtentwicklung, der Wohnungsbau und die sozialen Infrastrukturen müssen als Reaktion auf den demographischen Wandel damit stärker den Bedürfnissen einer Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung angepasst werden. Wir fordern und fördern den barrierearmen Umbau von Wohnraum sowie die Anpassung an die Bedürfnisse junger Familien und älterer Menschen. Alle Neubauten sind barrierearm, kind- und altersgerecht zu errichten, Altbauten möglichst entsprechend zu modernisieren. Bei Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, beispielsweise Krankenhäuser und Bahnhöfe, muss das Prinzip der Barrierearmut gelten.

 

Energetische Sanierungen

Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass nach vorgenommener energetischer Sanierung eine Mieterhöhung maximal in Höhe der durchschnittlichen Energiekosteneinsparung gestattet wird. Aus der Energiesanierung darf dem Mieter bei durchschnittlichem Heizwärmeverbrauch kein finanzieller Nachteil entstehen. Zur Finanzierung der energetischen Sanierungen von Wohngebäuden können von den Eigentümern Fördermittel zur Energieeinsparung für die Sanierung von Wohnraum (KfW, Städtebauförderung, EU-Fonds etc.) in Anspruch genommen werden. Die Piratenpartei fordert eine Selbstverpflichtung des Landes Hamburg, entsprechende Fördermittel zu beantragen, um eine Kostensteigerung für Mieter von Wohnungen aus städtischer Hand durch Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden.

 

Sicherung eines bezahlbaren Wohnens

In Hamburg wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Die Gründe dafür sind vielfältig: steigende Nachfrage nach größeren Wohnungen, anhaltender Trend zu Einpersonenhaushalten, geringere Einkommen, steigende Mieten durch „Aufwertung“ und vor allem der Rückzug der öffentlichen Hand bei der Schaffung preiswerten Wohnraums. Einen sozialverträglichen Wohnungsbau wird es spätestens dann nicht mehr geben, wenn die Kompensationsmittel für Wohnraumförderung wegfallen.Bezahlbaren und vor allem alters- und familiengerechten Wohnraum wird dann nur in den Randlagen der Stadt angeboten werden können, während die teuren Innenstadtlagen einer besser verdienenden Zielgruppe vorbehalten bleiben. Dies führt zu einer nicht akzeptablen sozialen Differenzierung in unserer Gesellschaft.

Die Piratenpartei fordert daher eine dauerhafte Förderung eines gemeinnützigen Wohnungsbaus auf Bundes- und Länderebene. Dieser sichert nicht nur Wohnraum für finanziell schlechter gestellte Haushalte, er spart letztlich auch Sozialhilfegelder und wirkt dämpfend auf das allgemein ansteigende Mietzinsniveau. In diesem Zusammenhang soll auch der genossenschaftliche Wohnungsbau (FIXME:und Syndikat)gefördert werden, der den Zweck hat, ihren Mitgliedern preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die öffentliche Hand muss im Rahmen transparenter Planung Rechenschaft darüber ablegen, welche Grundstücke sich im öffentlichen Besitz befinden und warum diese nicht für die Schaffung preiswerten Wohnraums zur Verfügung gestellt werden. Infrage kommende Grundstücke sollen dabei vorrangig für genossenschaftlichen und sozialen Wohnbau verwendet werden.

Städtische Grundstücke sollen nicht verkauft, sondern nach Projektqualität in Erbbaupacht, mit monatlichen Pachtabschlägen vergeben werden. Projekte von Genossenschaften und im sozialen Wohnungsbau sind dabei zu bevorzugen.

 

Modernisierungsumlagen abschaffen

 

Derzeit können Eigentümer die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen mit 11% p.a. auf die Miete umlegen. Diese Umlage wird dauerhaft erhoben, auch wenn die Modernisierungsmaßnahmen längst abbezahlt sind. Die Piratenpartei fordert diese Umlagen zu streichen.

 

 

Mietendeckelung bei Neuvermietung

 

Bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen darf die Miete nicht mehr als 10% über der ortsüblichen, durchschnittlichen Vergleichsmiete nach gültigem Mietenspiegel liegen.

 

 

Grundmietenerhöhung

 

Die Kappungsgrenze (§ 558 Absatz 3 BGB) bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegelmiete) soll auf maximal 15% in vier Jahren geändert werden. Eine Miete, welche die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% übersteigt soll als ordnungswidrig gelten.

 

Alternative Wohnformen

Mit dem sozialen Wandel unserer Gesellschaft geht auch eine Pluralisierung der Lebensentwürfe und Wohnpräferenzen einher, der derzeit stadtpolitisch noch zu wenig Rechnung getragen wird. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass auch alternative Wohnformen – wie etwa Bauwagenplätze – legalisiert werden. Geeignete Standorte für alternative Wohnformen sind auf Basis partizipativer Verfahren zu bestimmen.

 

Sozialer Wohnungsbau

Die Piratenpartei fordert eine Neuorientierung der Wohnraumförderung der FHH (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz – HmbWoFG) mit dem Ziel, den Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen (sozialer Wohnungsbau) zu stärken. Um einer sozialen Entmischung der Gesellschaft entgegenzuwirken soll der Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen vorrangig in den Stadtteilen erfolgen, deren Wohnbevölkerung einen hohen oder mittleren Status aufweisen und die eine stabile bzw. positive Entwicklungsdynamik zeigen.

Wohnungsbaupolitische Ziele müssen sich am Bedarf orientieren. Derzeit fallen ständig mehr Sozialwohnungen aus der Bindung als neue geschaffen werden, sodass die Zahl der Sozialwohnungen beständig sinkt. Deshalb muss die Quote für den sozialen Wohnungsbau mindestens von 30% auf 50% erhöht werden.

Das städtische Wohnungsbauunternehmen SAGA / GWG soll verpflichtet werden Unternehmensüberschüsse in den sozialen Wohnungsbau zu reinvestieren. Auch die Bindungsfristen von Sozialwohnungen müssen verlängert werden um den Bestand ausbauen zu können.

 

Schutzschild gegen Gentrifizierung

Mit dem Öffnen der sozialen Schere zwischen armen und reichen Stadtteilen in Hamburg ist eine Neubewertung vieler innenstadtnahen Altbauquartiere verbunden, in denen im Vergleich zur Gesamtstadt weit überproportionale Mietpreissteigerung zu beobachten sind. Dieses als Gentrifizierung bekannte Phänomen führt zu einer weiteren Entmischung der Einkommensgruppen und einer Verschärfung der sozialräumlichen Polarisierung. Die Piratenpartei lehnt diese unsoziale Politik, die auf Kosten der einkommensschwächeren Einwohner Hamburgs geht, grundsätzlich ab und fordert einen Schutzschild gegen Gentrifizierung, der aus Komponenten der Beobachtung der sozialräumlichen Entwicklung sowie Interventionen auf dem Wohnungsmarkt besteht.

 

Gentrificationmomitoring

Die Piratenpartei setzt sich für eine Weiterentwicklung des RISE-Sozialmonitorings ein, der zukünftig nicht nur soziale Benachteiligung, sondern auch sogenannte „Aufwertung“ messbar machen soll. Hierzu müssen auf der kleinräumigen Ebene statistische Indikatoren wie etwa der Modernisierungsstand der Wohngebäude, die Mietpreisentwicklung, das durchschnittliche Einkommen je Steuerpflichtigen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bereitgestellt werden.

 

Soziale Erhaltungsverordnungen

Bei Entwicklungen, die auf Gentrifizierung hindeuten, muss umgehend der Erlass von Sozialen Erhaltenssatzungen für die entsprechenden Gebiete geprüft und bei Bedarf zeitnah erlassen werden. Weiterhin soll geprüft werden, in wiefern das Instrument der Sozialen Erhaltenssatzung zur wirkungsvollen Eindämmung von Gentrifizierung geeignet ist, oder ob Hamburg auf eine Reform von §172 BauGB (Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten) hinwirken soll, um eine Regulation der Mietentwicklung als Teil der Erhaltenssatzung festzuschreiben.

Mietergemeinschaften sollen ein Vorkaufsrecht bei Veräußerung der von ihnen bewohnten Immobilien bzw. beim Neubau anstelle der alten Immobilie gewährt werden. Bei Neubau gelten die Mieter als berechtigt, denen aufgrund des Abrisses die Kündigung ausgesprochen wurde bzw. die mit Begründung des Abrisses selbst die Kündigung ausgesprochen haben. Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft bzw. in einem Wohngemeinschaftsprojekt ist finanziell zu fördern und die ausreichende Versorgung der Hamburger mit preiswertem Wohnraum muss sichergestellt werden.

 

Maklerunwesen abschaffen

Hamburg, als eine der Städte mit stark umkämpften Wohnungsmarkt, sollte sich aus Sicht der Piratenpartei für eine Reform des Mietrechts auf Bundesebene einsetzen: Maklergebühren für Mietobjekte sollen nicht länger vom Mieter getragen werden müssen, da sie ihm in Städten mit stark umkämpften Mietwohnungsmarkt keine Vorteile bringen. Da die Dienstleistung des Wohnungsmaklers dem Vermieter zu Gute kommt, muss dieser auch die Kosten hierfürtragen.
Verhinderung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum.

 

Verhinderung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum

Um dem ausufernden spekulativen Leerstand und der Zweckentfremdung von Wohnraum, z.B. als Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder als Ferienwohnungen, in Hamburg Einhalt zu gebieten soll das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) konsquenter als bisher angewendet werden. Darüberhinaus fordert die Piratenpartei eine Ergänzung um folgende Punkte:

  • Eigentümer von Wohnraum sollen einer bußgeldbewehrten Anzeige bei einem Leerstand der länger als 3 Monate andauerd verplichtet werden
  • Der Stadt Hamburg soll ein Belegungsrecht eingeräumt werden , wenn 3 Monate nach Bußgeldverhängung keine Vermietung erfolgt ist
  • Nach Leerstand von mehr als 12 Minaten soll ein beschleunigtes Vermietungsverfahren Anwendung finden
  • Nach Leerstand von mehr als 6 Monaten z.B. bei Abriss- bzw. Neubauplanung soll eine Zwischnevermietung angeordnet werden können
  • Bei Sanierungs und Umbaumaßnahmen dürfen Wohnungen höchstens doppelt solange wie allgemein üblich leerstehen.

Darüber hinaus soll das Personal in den Wohnraumschutzabteilungen aufgestockt werden. Die Besetzung von widerrechtlich leerstehendem Wohnraum soll entkriminalisiert werden.

 


Verkehr

Die Piratenpartei fordert, dass alle öffentliche Infrastruktur für jeden gleichermaßen zugänglich sein und gemeinnützig betrieben werden muss. Mobilität ist ein wesentliches Merkmal von Lebensqualität und für jeden Menschen eine der zentralen Voraussetzungen dafür, sich zu entwickeln und am wirtschaftlichen und kuturellen Leben der Stadt teilhaben zu können. Es muss daher sichergestellt sein, dass unabhängig vom Einkommen allen Menschen in Hamburg Mobilität und damit Lebensqualität zuteil wird.

 

Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs durch Ausbau des Verkehrsnetzes und Einführung eines Nulltarifs

Der Öffentliche Personennahverkehr ist neben dem Straßennetz das wichtigste Element der Hamburger Infrastruktur. Als effiziente und ressourcenschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr soll er gefördert und zukunftsfähig gemacht werden. Die Unentgeltlichkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs ist dabei ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und der Möglichkeit zur persönlichen Entfaltung.

Die Piratenpartei Hamburg verfolgt deshalb das Ziel, alle im Hamburger Verkehrsverbund zusammengefassten Verkehrsmittel für jeden Menschen zum Nulltarif nutzbar zu machen, die Kapazitäten auszubauen und die Verkehrsnetze zu verdichten und auszuweiten.

Die Piratenpartei setzt sich insbesondere dafür ein, äußere Stadtteile auch untereinander zu vernetzen, anstatt nur die Anbindung ins Zentrum zu gewährleisten.

Zielsetzungen

Die gesteigerte Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs wird mehr Menschen dazu bewegen, auf das Auto zu als primäres Verkehrsmittel zu verzichten und bevorzugt Bus und Bahn zu nutzen. Auf diesem Wege soll insbesondere der motorisierte Individualverkehr im Stadtgebiet entlastet werden. Das zu erwartende geringere Verkehrsaufkommen wird durch sinkende Feinstaubbelastung, geringeres Unfallpotential und weniger Verehrslärm positive Auswirkungen auf die Umwelt, die Verkehrssicherheit und die allgemeine Gesundheit haben.

Durch die gesteigerte Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur wird Hamburg als zusammenhängender Lebensraum und Wirtschaftsstandort nachhaltig aufgewertet. Effizientere Transportwege kommen allen Unternehmen und Unternehmern zugute. Ein unentgeltlicher Personennahverkehr wird außerdem Hamburgs Beliebtheit als Wohnort und als touristisches Ziel erhöhen und so dem Fremdenverkehrs- und Kulturbetrieb zugute kommen.

Trotz der Entbürokratisierung des Nahverkehrs mit dem Wegfall von Tarifsystemen, Fahrkartenverkauf und Kontrollen werden durch gesteigerte Kapazitäten und den Ausbau des Verkehrsnetzes neue Arbeitsplätze entstehen. Um dem mangelnden Vertrauen vieler Bürger in die Sicherheit des Öffentlichen Personennahverkehrs zu begegnen, setzt die Piratenpartei unter anderem auf den Einsatz der bisherigen Kontrolleure als Fahrtbegleiter, anstatt allein durch Videoüberwachung ein trügerisches Gefühl von Sicherheit zu erzeugen.

Umsetzung

Die Piratenpartei Hamburg ist sich des Umfangs und der Komplexität dieses Projekts bewusst. In einer gewissenhaften Analyse der heutigen und zu erwartenden Nutzung und Kosten des Betriebs der Verkehrsmittel im HVV soll die Machbarkeit geprüft und eine gerechte Finanzierungsgrundlage entwickelt werden. Dabei sollen alle am Hamburger Verkehrsverbund beteiligten Landkreise und Gemeinden einbezogen werden.

Das Ziel ist, die bisher durch Fahrtentgelte eingenommenen Mittel zugunsten der unentgeltlichen Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs in einer gerechten Umlagefinanzierung einzubeziehen, analog zur heute üblichen Finanzierung der Straßeninfrastruktur. Neben einer Beteiligung der Hamburger Haushalte sollen verschiedene Mechanismen eine gerechte Beteiligung an den Kosten sicherstellen. So können an Arbeitsplätze gebundene Abgaben und die Beteiligung an Hamburg angrenzender Landkreise auch jene in die Finanzierung einbeziehen, die nicht in Hamburg wohnen, aber in den Genuss des unentgeltlichen Nahverkehrs kommen. Ebenso sollen Abgaben auf Parkflächen im innerstädtischen Raum und Hotelübernachtungen geprüft werden.

In jedem Fall wird der Investitionsbedarf groß sein. Die Piratenpartei Hamburg hält solche Ausgaben aber im Gegensatz zu prestigeträchtigen Leuchtturmprojekten, die nur wenigen Menschen zugute kommen, für eine sinnvolle und gerechte Maßnahme, um Hamburg für alle Menschen lebenswerter zu machen.

Übergangsmodelle

Verschiedene Übergangsmodelle können bei der Umstellung auf einen Nulltarif-Nahverkehr helfen. In einem ersten Schritt soll das Tarifsystem radikal vereinfacht werden. Wenige verschiedene Fahrkarten mit einfach zu merkenden, runden Preisstufen und richtungsunabhängiger Gültigkeit sollen das derzeitige, komplizierte System ersetzen.

Unabhängig von der langfristigen Tarifentwicklung soll kurzfristig eine Sozialkarte Menschen mit geringem Einkommen weit mehr als im derzeitigen Maße die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs erleichtern. Die Eigenbeteiligung an Fahrtkarten für schwerbehinderte Menschen soll wegfallen.

Mittel- bis langfristig könnten die Fahrpreise stetig sinken oder der Nahverkehr in einem Teilbereich (wie etwa der Innenstadt) unentgeltlich nutzbar sein, bevor der Nulltarif flächendeckend eingeführt wird.

 

Barrierefreier Ausbau des öffentlichen Verkehrsraumes

Die Piratenpartei Hamburg fordert einen umfassenden und durchdachten Ausbau des öffentlichen Verkehrsraumes und des Öffentlichen Personennahverkehrs, um Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen und zu erleichtern.

Dabei muss eng mit Expertenverbänden wie der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. und dem Gemeinsamen Fachausschuss für Umwelt und Verkehr des Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. und weiteren Verbänden zusammengearbeitet werden. Deren jahrzehntelange Erfahrung und Forschungsarbeit zur Wirksamkeit und Umsetzung von Barrierefreiheit im Verkehr müssen die Grundlage für städtische Maßnahmen sein.

 

Öffentlicher Personennahverkehr

Der barrierefreie Ausbau der U- und S-Bahnhöfe muss konsequent und umfassend vorangetrieben werden. Es muss das Ziel der Maßnahmen sein, Fahrgästen mit Kinderwagen, schwerem Gepäck, im Rollstuhl oder mit Rollator die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel überall zu ermöglichen und zu erleichtern.

Die Piratenpartei Hamburg bekräftigt dabei die Forderung der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) nach einer Verpflichtung von Senat und Verkehrsunternehmen zum barrierefreien Ausbau von 10 Bahnhöfen pro Jahr.

 

Planung und Vergabe der Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr

Die Piratenpartei hält Wettbewerb auch im Öffentlichen Personennahverkehr für erstrebenswert, plädiert aber, wenn es aus strukturellen Gründen keinen Wettbewerb geben kann, für eine Infrastruktur in staatlicher Trägerschaft um die Bildung von Monopolen zu verhindern.

In der Planung und Vergabe öffentlich getragener oder unterstützter Verkehrsmittel sollen diejenigen Vorrang haben, die ökologisch und wirtschaftlich langfristig die beste Bilanz erwarten lassen. Gerade bei öffentlich getragenen oder unterstützten Projekten muss die Vergabe transparent und zielgerichtet sein.

 

Planung und Gestaltung

Vor der Ausschreibung zur Vergabe von Verkehrsleistungen ist ein Planungs- und Gestaltungswettbewerb auszuloben, dessen Hauptaugenmerk auf der Verbesserung der Effizienz und der Vernetzung der bestehenden und neuen Verkehrsmittel liegt.

Unkonventionelle Ansätze wie etwa Bürgerbus-Initiativen und die Integration des Taxi-Gewerbes in ein bedarfsgeregeltes Angebot von Rufbus-Linien sollen ermutigt werden um Quartiere anzuschließen, deren Anbindung mit traditionellen Verkehrsmitteln nur schlecht funktioniert.

 

Stadtbahn

Die Piratenpartei fordert die Wiederaufnahme der Planungen zur Stadtbahn Hamburg, den Bau der Strecke Kellinghusenstraße-Bramfeld zum geplanten Eröffnungstermin 2014 und anschließend den zügigen Weiterbau zum Zielnetz mit 4 Linien bis 2025.

 

Kein Alkoholverbot im öffentlichen Nahverkehr

Die Piratenpartei Hamburg lehnt die Forderung nach einem Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Nahverkehr ab. Um gegen betrunkene Randalierer vorzugehen, reichen die bisherigen Bestimmungen vollkommen aus. Ein Mitfahren von Betrunkenen lässt sich hingegen durch ein Konsumverbot nicht verhindern. Im Gegenteil ist es zu begrüßen, wenn fahruntüchtige Menschen den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen, um sicher ihren Wohnort zu erreichen. Es liegt nicht in der Verantwortung des Gesetzgebers, den Bürgern bestimmte Moralvorstellungen aufzuzwingen.

 

Freies WLAN im öffentlichen Personennahverkehr

Der Zugang zu Informationen und Nachrichten über das Internet, auch von unterwegs, ist in der digitalen Gesellschaft von elementarer Bedeutung. Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass in den Transportmitteln der Hamburger Verkehrsbetriebe, für Kunden ein kostenloses W-LAN zur Verfügung gestellt wird.

 

Ausweitung Stadtrad

Die Piratenpartei Hamburg fordert einen zügigen Ausbau des Fahrradleihsystems „Stadtrad Hamburg“ in alle Stadtteile innerhalb des HVV-Großbereichs.

 


Stadtplanung

Alle Planungen der öffentlichen Hand dienen einer gerechten Abwägung öffentlicher und privater Interessen im Zusammenleben der Menschen. Planung ist unverzichtbar und darf nicht zugunsten einseitiger Interessen eingeschränkt oder aufgegeben werden. Planung soll immer ein ausgewogenes Mit- und Nebeneinander von Bedürfnissen des Wohnens, des Arbeitens, des Verkehrs, der Infrastruktur, der Kommunikation, der Bildung, des Sports und Kultur sowie der Freizeitgestaltung regeln.

Auf allen Entscheidungsebenen (Bund, Land, Bezirke / Kommunen) soll die jeweils betroffene Bevölkerung in offenen Verfahren rechtzeitig und umfassend beteiligt und informiert werden. Ihre Bedürfnisse sollen entsprechend berücksichtigt werden. Unkomplizierte und effektive Verfahren zur Bürgerbeteiligung müssen dabei entwickelt und konsequent ausgebaut werden. Alle für die Planung relevanten Informationen und Grundlagen sind öffentlich zugänglich zu machen und zu erläutern.

 

Verfahren zur Bürgerbeteiligung

Der Begriff der „Bürgerbeteiligung“ bezeichnet die Partizipation der Bürger an politischen und planerischen Entscheidungen. Dabei werden grundsätzlich zwei Arten von Beteiligungsverfahren unterschieden: Zum einen die gesetzlich vorgeschriebenen, also formellen, Beteiligungsverfahren und zum anderen die freiwillige, die informelle, Bürgerbeteiligung. Durch die Beteiligung der Bürger soll Jedermann die Möglichkeit gegeben werden, seine Interessen im Planungsverfahren zu wahren. Eine möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung erhöht hierbei die Akzeptanz der geplanten Maßnahmen. Im Planungsprozess sollen verschiedene Verfahren zur Bürgerbeteiligung angewendet werden.

 

Einsatz neuer Informations- und Kommunikationsmedien

Die Piratenpartei fordert und fördert die verstärkte Nutzung neuer Kommunikationsmedien zur Information und Beteiligung der Bevölkerung. Für die vereinfachte und beschleunigte Durchführung von Beteiligungsverfahren kann das Internet eingesetzt werden, der Begriff der „E-Partizipation“ umfasst dabei alle internetgestützten Verfahren. Wie bei den klassischen Beteiligungsverfahren ist auch bei der E-Partizipation zwischen den formellen und informellen Verfahren zu unterscheiden.

 

Freier Zugang zu Planungsunterlagen

Um eine erfolgreiche Partizipation der Bürgerschaft an politischen und planerischen Entscheidungen zu ermöglichen ist es notwendig, alle für die Planung relevanten Informationen und Grundlagen ohne unnötige Barrieren öffentlich zugänglich zu machen und zu erläutern. Nur dadurch hat die Bevölkerung die Möglichkeit, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Ängste frühzeitig in den Planungsprozess einzubringen.

Dieser freie Zugang zu Planunterlagen soll zum einen über den herkömmlichen analogen Weg, zum anderen aber auch über den neuartigen digitalen Weg ermöglicht werden.

 

Stärkere Kooperation aller Ebenen

Wir wollen fördern, dass die staatlichen Ebenen, also Bund, Land, Kommune, aber auch die Bürger, besser zusammenwirken, um allen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und Maßnahmen effektiver durchzuführen. Neben dieser intrakommunalen und interkommunalen Kooperation soll auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in allen Bereichen der Planung intensiviert werden. Diese verstärkte Kooperation ist, genauso wie gleichwertige Lebensverhältnisse, eine wichtige Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität und die Beteiligung der Bürger.

 

Erhalt der Uferzonen an Hamburgs Gewässern

Die Ufer der Hamburger Fließ- und Stillgewässer dienen auch der Erholung der Hamburger sowie der Tierwelt als Lebensraum, bzw. Nistplatz. Die Piratenpartei Hamburg spricht sich für den Erhalt und die öffentliche Zugänglichkeit von solchen Uferzonen aus. Der Erhalt von Uferzonen hat gesamtstädtischen Charakter. Eine vollständige Bebauung der Uferflächen sollte nur im Ausnahmefall erfolgen.

 


Umwelt und Energie

Elbvertiefung

Die Elbvertiefung wird mit der Zunahme des Containerschiffverkehrs und größeren Schiffseinheiten begründet. In Deutschland konkurrieren hier Bremerhaven und Hamburg, zukünftig kommt der neue Tiefwasserhafen Wilhelmshaven dazu. Diese Häfen stehen im Wettbewerb mit den ebenfalls staatlichen Hafenanlagen Belgiens und der Niederlande.

Statt eine Bundes- oder gar Europaweite Hafenstrategie zu entwickeln, buhlen die Häfen der sogenannten Le Havre – Hamburg – Range mit steuerfinanzierter Infrastruktur um die gleichen Kunden, die diese Konkurrenzsituation natürlich zum eigenen Vorteil nutzen.

Auf Grund der Lage (100 km von der Mündung der Elbe entfernt und damit ungefähr 5,5h Revierfahrt, Brhv, Whv ca. 2,5h) und der gegebenen Wassertiefe, ist Hamburg nur bedingt für ein zukunftsweisendes Tiefwasserhafenprojekt geeignet. Wenn wieder eine neue, größere Containerschiffsgeneration entwickelt wird, steht man in Hamburg erneut vor den gleichen Problemen wie heute.

Die Folgen für Deichsicherheit, Wasserqualität und Umwelt sind noch nicht absehbar. Frühere Elbvertiefungen führen jedoch schon jetzt zu einem verstärkten Tidenhub und einem verminderten Sauerstoffgehalt.

Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass knappe öffentliche Mittel nicht per Gießkanne auf die einzelnen norddeutschen Hafenbetreiber verteilt werden, sondern ein bundesweites Hafenkonzept erstellt wird, welches volkswirtschaftlich, nautisch und ökologisch am meisten Sinn macht.

 

Netze und Versorger

Rekommunalisierung der Versorgungsnetze

Die Piratenpartei fordert unverzüglich alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.

 

Finanzierung der Rekommunalisierung

Die Piratenpartei Hamburg beschließt sich für die Rückkehr der Hamburger Energienetze in öffentliche Hand einzusetzen.

Die Konzessionsverträge der Netze werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Zur Finanzierung der Netzübernahmen wird ein städtisches Tochterunternehmen einen entsprechenden Kredit aufnehmen. Die daraufhin eingenommenen Netznutzungsentgelte aus dem Netzbetrieb werden verwendet, um Zinsen und Tilgung zu zahlen. Es wird kein Steuergeld eingesetzt. Die Netznutzungsentgelte werden so kalkuliert, dass sie dem Niveau der Städte Berlin, München und Köln im Mittel entsprechen.

 

Fernwärme

Hamburger Kohleausstieg oder: Der Moorburg-Kompromiss

Die Piratenpartei Hamburg fordert eine weitgehende Beteiligung der Stadt Hamburg an den Gewinnen aus dem Betrieb des Kohlekraftwerks Moorburg. Diese Mittel werden dem kommunalen Betreiber des Wärmenetzes mit der Zweckbindung zum Netzausbau zur Verfügung gestellt. Daher wird die Zurverfügungstellung erst nach erfolgter Rekommunalisierung umgesetzt. Die bis dahin abgeschöpften Gewinne werden in einem Sondervermögen gesammelt.

Die Piratenpartei Hamburg fordert einen massiven Ausbau des Fernwärmenetzes, welches sich momentan in Besitz der Vattenfall Europe Wärme Hamburg befindet. Der Ausbau soll aufgrund der räumlichen Nähe vorrangig die Elbinsel und Harburg umfassen. Die auf der Elbinsel im Rahmen der IBA entstehenden Wärmenetze sind vollständig einzubinden.

Die Piratenpartei Hamburg fordert, das Kraftwerk Moorburg so auszurüsten, dass eine Auskopplung von Wärme aus beiden Blöcken mit je Block mindestens 600 MW Wärmeleistung möglich ist.

Die Piratenpartei Hamburg fordert, die sog. „Moorburgtrasse“ abgeändert zu ermöglichen. Es ist eine Streckenführung zu wählen, die den Einfluß auf bewohntes Gebiet und Naturräume möglichst reduziert. Eine Führung entlang bestehender Verkehrsachsen (Straßen, Schienenstrecken) wird bevorzugt. Die Einwände der „Moorburgtrasse stoppen“-Initiative sowie aller anderen Bürger werden bestmöglich im Planungs- und Bauverlauf berücksichtigt.

Die Piratenpartei Hamburg fordert, die Betriebsgenehmigung des Kraftwerks auf 40 Jahre ab Erstinbetriebnahme zu begrenzen. Eine weitere Betriebsgenehmigung wird nicht erteilt.

Die Piratenpartei Hamburg fordert, auf Maßnahmen zur Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid zu verzichten. Der Betreiber wird von der momentan noch bestehenden Verpflichtung zur Ausrüstung der Anlage mit Kohlendioxidabscheidung sowie der alternativen Strafzahlung befreit.

 

Wärmeversorgungsplan Hamburg

Die Piratenpartei Hamburg fordert eine Netzleitplanung zur Ermittlung der zukünftigen Wärmebedarfe im Hamburger Fernwärmenetz. Die Annahmen und Ergebnisse sind frei zu veröffentlichten. Ziel ist eine optimale Nutzung des bestehenden Fernwärmenetzes und optimal dimensionierte Erzeugungsanlagen. Sinnvolle Neuanschlüsse / Erweiterungen für das Fernwärmenetz sind ebenfalls zu ermitteln. Nur auf Basis solcher Information kann entschieden werden, ob Großkraftwerke oder alternative z.B. kleine Blockheizkraftwerke auf Hamburger Gebiet vorteilhaft sind. Der Anschluss von neuen Kraftwerken größer als 50 Megawatt ist bis zur Vorstellung der Ergebnisse der Studie zu verweigern.

 


Demokratie und Bürgerrechte

 

Wahlrecht am Lebensmittelpunkt

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für ein umfassendes Wahlrecht aller
Bürger ein. Insbesondere soll durch Änderung von Artikel 28 Abs. 1 des
Grundgesetzes (GG) diejenigen hier lebenden Büger, die nicht die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
besitzen, landesrechtlich bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden (in
Hamburg: Bezirke) wahlberechtigt und wählbar sein. Darüber hinaus soll
verdeutlicht werden, dass die Einräumung des Wahlrechtes auch das
Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene beinhaltet.

 

Petitionsrecht

Die Piratenpartei Hamburg möchte den Bürgern die Möglichkeit geben sich mit Onlinepetitionen an die Bürgerschaft zu wenden, um den Bürgern eine weitere Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Gesetzgebung zu ermöglichen. Hierzu wird ein Onlinepetitionsportal nach Vorbild des Bundes eingerichtet, in dem die Petitionen Online eingestellt und mitgezeichnet werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Eingabenausschuss der Bürgerschaft erhalten.

 

Wählen ab 16

Die Piratenpartei Hamburg fordert die Senkung des Wahlalters bei Hamburger Bezirks- und Bürgerschaftswahlen auf 16 Jahre.

 

Verbindlichkeit der Bürgerentscheide stärken

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden zu stärken, indem der Missbrauch des Evokationsrechts gestoppt wird. Die geltende Rechtslage in Hamburg sieht vor, dass der Senat Angelegenheiten der Bezirksämter zu jedem Zeitpunkt an sich ziehen, und mittels einer Weisung an das betroffene Bezirksamt nach eigenen Vorstellungen regeln kann. In der Vergangenheit hat der Senat dieses Recht mehrfach dazu benutzt, Angelegenheiten an sich zu ziehen, in denen ein Bürgerbegehren beantragt wurde oder ein Beschluss durch Bürgerentscheid bereits vorlag. Meist ist dabei dem Ziel des Bürgerbegehrens entgegen gehandelt worden.

Diese Praxis ist mit Sinn und Zweck von Bürgerbegehren und -entscheiden nicht vereinbar. Die Bürger benötigen für die sinnvolle Mitwirkung an der örtlichen Verwaltung einen rechtlich verbindlichen Rahmen. Wenn der persönliche und finanzielle Aufwand für ein Bürgerbegehren jederzeit durch eine Evokationsentscheidung zunichte gemacht werden kann, werden engagierte Bürger praktisch verhöhnt. Wähler und Bürger zu respektieren heißt, Bürgerbeteiligung ernst zu nehmen und Bürgerentscheide umzusetzen.

 

Sperrklauseln bei Wahlen

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, die Sperrklausel bei Bürgerschaftswahlen auf 3% zu senken, um die Zahl der unwirksamen Wählerstimmen auf ein Minimum zu beschränken und die Erfolgsgleichheit der Stimmen der Bürgerinnen und Bürger somit besser zu gewährleisten.

Bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen ist die bestehende 3%-Hürde komplett aufzuheben. Als Folge verschiedener Urteile des Bundesverfassungsgerichts und einiger Verfassungsgerichtshöfe der Länder wurden Sperrklauseln für Kommunalwahlen in den vergangenen Jahren in nahezu allen Bundesländern außer Hamburg abgeschafft. Hamburg darf sich dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht länger verweigern.

 


Kultur

 

Für eine bürgernahe Kulturpolitik: Keine Schließung des Altonaer Museums

Die Piratenpartei setzt sich für eine bürgernahe Kulturszene ein, deren Vielfalt der Bevölkerungsstruktur unserer Stadt gerecht wird. In diesem Zusammenhang lehnen wir die Schließung des Altonaer Museums ab, das seit seinem Umbau u. a. ein hervorragendes Angebot für Kinder enthält und sich auch um die Förderung der Jugendliteratur verdient macht.

 

Kulturelle Belebung äußerer Stadtteile

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine kulturelle Belebung der äußeren Hamburger Stadtteile ein. Diese soll durch eine Förderung von Kulturbetrieben insbesondere außerhalb des Hamburger Zentrums erfolgen. Ein dezentrales und diversifiziertes Kulturangebot unter Beteiligung der Bürger in den einzelnen Stadtteilen ist zu bevorzugen.

 


 

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die Piratenpartei Hamburg möchte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten und stärken. Eine funktionierende Demokratie braucht einen lebendigen Diskurs über Politik und Gesellschaft. Dieser findet nicht zuletzt über die Medien statt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bildet hier eine wichtige unabhängige Ergänzung und oft auch ein notwendiges Gegengewicht zu den privaten Medien.

 

Reform der Rundfunkfinanzierung

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten benötigen eine solide finanzielle Basis, um ihren Grundversorgungsauftrag erfüllen zu können. Dafür gibt es ab 2013 eine Haushaltspauschale und Betriebsstättenabgabe, die über die GEZ eingetrieben wird. Die Piratenpartei Hamburg lehnt diese Pauschale pro Haushalt ab, weil zur Bestimmung der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Haushalt die persönlichen Verhältnisse aller beteiligten Personen offenbart werden müssen. Da unabhängiger Journalismus und ungehinderter Zugang zu Kultur, Bildung und Wissen der gesamten Gesellschaft und nicht nur den direkten Nutznießern zugute kommen, möchten wir eine individuelle Pauschale für jede volljährige Person einführen. Betroffene der Befreiungs- und Ermäßigungsgründe im 15. RAEStV, wie BAföG-Empfänger, ALG-II-Empfänger, oder Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, sollen auch von der personenabhängigen Abgabe befreit sein. Die Ermäßigung von Seh- und Hörbehinderten soll wieder, wie bis Ende 2012 üblich, durch eine vollständige Befreiung ersetzt werden. Wenn ohnehin jede natürliche Person durch ihre persönliche Abgabe an der Finanzierung teilnimmt, ist auch eine Betriebsstätten- oder KFZ-Abgabe nicht mehr zu rechtfertigen. Diese sollen ebenfalls entfallen. Den Einzug der allgemeinen Abgabe soll in Zukunft das Finanzamt übernehmen und damit die GEZ vollständig ersetzen. Eine Weitergabe von Einwohnermeldedaten an die GEZ, sowie Kontrollen von Wohnungen oder Betrieben entfallen dadurch ebenfalls.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bezieht seine Legitimität aus seiner Unabhängigkeit. Diese kann nur gewährleistet werden, wenn eine unabhängige Finanzierung sichergestellt ist. Eine Finanzierung durch staatlich kontrollierte Steuern kommt also nicht in Frage, da die finanziellen Möglichkeiten sonst direkt der politischen Einflussnahme unterliegen. Die Unabhängigkeit muss allerdings auch vor wirtschaftlichen Interessen bewahrt werden. Auf eine Finanzierung über Werbeeinnahmen oder Sponsoring soll daher generell verzichtet werden.

 

Bereitstellung von öffentlich-rechtlichen Inhalten

Um die Grundversorgung sicherzustellen, produzieren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von ihren Gebühren eigene Inhalte. Die Piratenpartei Hamburg möchte diese Werke der Gesellschaft zur freien Benutzung, Veränderung und Weitergabe zur Verfügung stellen. Dafür sollen alle Eigenproduktionen und alle überwiegend durch Rundfunkgebühren finanzierten Inhalte unter freie Lizenzen gestellt werden, die auch eine kommerzielle Weiterverwertung ausdrücklich erlauben. Um die Weiterverwertung zu erleichtern, setzen wir uns dafür ein, dass auch die Rohdaten von öffentlich finanzierten Werken frei zur Verfügung gestellt werden.

Die Piratenpartei Hamburg spricht sich gegen das sogenannte „Depublizieren“ von Internetinhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Unter Verwendung von Gebührengeldern produzierte Inhalte müssen den Gebührenzahlern zeitlich unbegrenzt im Internet zur Verfügung gestellt werden können. Die Piratenpartei Hamburg setzt sich daher dafür ein, dass der entsprechende Passus aus dem Rundfunkstaatsvertrag wieder gestrichen wird und wird keinem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen, in dem dieser Passus immer noch enthalten ist.

Die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen der gesamten Gesellschaft zugute kommen, auch Menschen mit eingeschränkter Seh- oder Hörfähigkeit. Um das zu erreichen soll die Untertitelung des Fernsehprogramms stark ausgebaut werden. Wo immer möglich soll eine 1:1 Untertitelung zur Verfügung gestellt werden, ansonsten mindestens sinngemäße Untertitel. Das Angebot an Gebärdensprachendolmetschern und Audiodiskreption soll stark ausgebaut werden.

Die Webseiten der Sendeanstalten müssen ebenfalls barrierefrei nutzbar sein und z.B. mit technischen Hilfsmitteln für Blinde lesbar sein. Die Hilfsmittel wie Untertitel und Audiodiskreptionen müssen auch in den Mediatheken und sonstigen Publikationskanälen durchgängig zur Verfügung stehen.

 

Inhaltliches Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe die Grundversorgung mit dem ganzen Spektrum von Fernseh- und Hörfunksendungen sicherzustellen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei lokalen Programmen und Spartensendungen oder -kanälen zu, die in kommerziellen Angeboten keinen Raum finden. Die Piratenpartei Hamburg möchte die Vielfalt des Programms durch den Erhalt digitaler Spartenkanäle und ähnlicher Angebote sicherstellen. Dort könne auch neue Programmideen erprobt werden.

Die Sendungen des öffentlich-rechtlichen TV-Programms können inzwischen unabhängig vom Medium Fernsehen konsumiert werden. Die digitale Bereitstellung von Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermöglicht ihre Verbreitung und ihren Konsum auch über das Internet und neuartige Empfangsgeräte. Die bisherige Messung der Fernseheinschaltquoten gibt daher weder die tatsächliche Reichweite noch den Erfolg der produzierten Sendungen zutreffend wieder. Bei der Selektion und Produktion von Sendungen müssen objektive Qualitätskriterien herangezogen werden, die dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllt. Die gemessene Einschaltquote der TV-Konsumenten als alleiniges Kriterium lehnen wir ab.

Zum Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört auch das Sicherstellen von Meinungsvielfalt im politischen Diskurs in der Gesellschaft. Durch seine Programme soll es jedem ermöglicht werden sich unabhängig über alle relevanten Vorgänge in der Gesellschaft zu informieren. Da diese Vorgänge immer häufiger die gesamteuropäische Gesellschaft oder europäische Institutionen betrifft, möchte die Piratenpartei Hamburg die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verstärkt dazu nutzen eine gemeinsame europäische Öffentlichkeit herzustellen. Zu diesem Zweck sollen politische Vorgänge in den verschiedenen Institutionen der EU, europaweite politische Themen und überregional relevante Debatten innerhalb der verschiedenen europäischen Länder einen deutlich größeren Raum in Programmgestaltung bekommen.

 

Aufbau der öffentlich-rechtlichen Runfunkanstalten

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine Anpassung der Zusammensetzung des Rundfunkrats des Norddeutschen Rundfunks an die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse ein. Über eine entsprechende Änderung des NDR-Staatsvertrag sollen, zusätzlich zu den bisherigen, mindestens folgende Organisationen zur Entsendung von Vertretern berechtigt werden:

  • eine islamische Dachorganisation
  • eine säkulare, weltanschauliche Vereinigung
  • eine Organisation der Lesbisch/Schwul/Bi/Trans-Bewegung
  • eine Interessensvertretung der Internetbenutzer, z.B. der Chaos Computer Club e.V.

Im Rahmen dieser Änderung des Staatsvertrages werden wir uns ebenfalls dafür einsetzen, den Proporz der elf Parteienvertreter in diesem Gremium an die realen Zusammensetzungen der entsprechenden vier Landesparlamente anzupassen, der derzeit einseitig die zwei größten Parteien bevorzugt.

Der Rundfunkrat des NDR ist pluralistisch besetzt und soll die verschiedenen Interessen der Gesellschaft in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hineintragen. Die Sitzungen des Rundfunkrats sind allerdings nicht öffentlich. Eine Bewertung der Interessensvertretung durch die Gesellschaft ist so nicht möglich.

Wir möchten, dass die Sitzungen des Rundfunkrats des NDR grundsätzlich öffentlich sind und nur in begründeten Ausnahmefällen einen geschlossenen Teil haben dürfen. Damit die Öffentlichkeit sich ein Bild von den Vorgängen im Rundfunkrat machen kann, sollen die Sitzungen live im Internet gestreamt und in der entsprechenden Mediathek zur Verfügung gestellt werden.

Der Intendant spielt als Leiter des NDR die wichtigste Rolle in der Exekutive der Rundfunkanstalt. Deswegen ist bei der Besetzung dieses Postens besonders auf Staatsferne achtzugeben. Zur Zeit wird der Intendant vom Verwaltungsrat vorgeschlagen, der diesen auch in seiner Amtsführung überwachen soll. Der Rundfunkrat ist als pluralistisches Gremium allerdings besser geeignet einen tauglichen und politisch neutralen Intendanten zu finden. Zu diesem Zweck soll der Rundfunkrat eine Findungskommission einrichten, die in einem ergebnisoffenen Verfahren geeignete Kandidaten findet und dann dem Rundfunkrat zur Wahl vorschlägt.

Um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern sollen diese in Zukunft eine größere Rolle beim Personal der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten spielen. Die Piratenpartei Hamburg möchte erreichen, dass Menschen mit Behinderungen in den Produktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für die Zuschauer sichtbarer werden und so zu einem normalen und selbstverständlich akzeptierten Teil des öffentlichen Selbstverständnisses werden.

 

Reform des ZDF

Der oberste Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist seine Unabhängigkeit und Staatsferne. Seine inhaltliche Ausgestaltung wird von Vertretern vieler verschiedener gesellschaftlicher Gruppen bestimmt, nicht jedoch direkt von der Politik. Beim ZDF kann davon in der Praxis aber leider keine Rede sein. Im 77-köpfigen Fernsehrat befinden sich allein 19 Vertreter verschiedener Regierungen, sowie weitere 12 Vertreter der Parteien. Dazu kommen Vertreter verschiedener Kammern und Kommunalpolitiker. Aber auch unter den anderen Ratsmitgliedern, die eigentlich die zivilgesellschaftlichen Gruppen vertreten sollen, finden sich zahlreiche Parteimitglieder. Insgesamt stammt weit mehr als die Hälfte des ZDF-Fernsehrats aus der Politik oder dem direkten Umfeld davon.

Die Piratenpartei Hamburg wird sich dafür einsetzen den politischen Einfluss auf das ZDF drastisch zu reduzieren. Regierungsvertreter haben im ZDF-Fernsehrat generell nichts zu suchen und auch die Praxis der Berufung der Vertreter der meisten Gruppen durch die Ministerpräsidenten muss beendet werden. Stattdessen ist jede vertretungsberechtigte Organisation im ZDF-Staatsvertrag konkret zu benennen und jeder davon das Recht einzuräumen ihre Vertreter selbst und unabhängig bestimmen zu können.

Die Entsendung von Regierungsvertretern in den Verwaltungsrat des ZDF ist ebenso abzulehnen. Durch den hohen Anteil an Regierungsvertretern im Verwaltungsrat und die durch den stark parteilastigen Fernsehrat gewählten Personen, kam es leider immer wieder zu politisch motivierten Eingriffen in die Arbeit des Intendanten oder, wie im Fall Brender, des Chefredakteurs und damit mittelbar ins Programm des ZDF. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Verwaltungsrat komplett vom neu formierten, staatsunabhängigen Fernsehrat gewählt wird.

Bei den Sitzungen des ZDF-Fernsehrats sind bisher nur die Haushaltsberatungen öffentlich. Eine weitere Öffentlichkeit der Sitzungen muss erst vom Fernsehrat beschlossen werden. Um die Arbeit des Fernsehrats und seiner Mitglieder besser beurteilen zu können, möchten wir dies ändern. Die Sitzungen sollen nur noch dann geschlossen sein, wenn dies explizit beschlossen wird, weil begründete Ausnahmefälle vorliegen. Ansonsten wollen wir grundsätzlich öffentliche Sitzungen, die für einen besseren Zugang live im Internet gestreamt und auch nachträglich in der Mediathek des ZDF vorgehalten werden.

 


Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften

 

Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz

Die Sonderregelungen für religiöse oder weltanschauliche Einrichtungen nach § 78 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz und § 9 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sind zu beenden. Den Beschäftigten der Kirchen und ihrer Organisationen, vor allem Diakonie und Caritas, sind Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit und Tariffreiheit zuzubilligen. Die Religionszugehörigkeit oder das religiöse Verhalten dürfen kein Einstellungs- oder Entlassungsgrund sein.

 

Keine stillen Feiertage und kein Tanzverbot

Das geltende Tanzverbot ist ersatzlos abzuschaffen. Es ist nicht die Sache des Staates über die Einhaltung von religiösen Riten zu wachen. Auch helfen solche Verbote nicht, die gegenseitige Rücksicht unter den Menschen zu fördern, sondern schaffen eher Unbehagen und Missmut.

 

Integrativer Ethikunterricht statt Religionsunterricht

Wir Piraten setzen uns für Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften ein. Deswegen wollen wir den Religionsunterricht durch einen allgemeinen, integrativen Ethikunterricht ersetzen.

In diesem Fach beschäftigen sich – von einem möglichst neutralen Standpunkt aus – alle Schüler gemeinsam mit verschiedenen heutigen und früheren Weltanschauungen und Glaubensrichtungen.

Es werden deren Inhalte, kulturelle und politische Auswirkungen und ihre Geschichte behandelt und zur Diskussion gestellt.

So werden die heute verbreiteten Religionen, bspw. Christentum und Islam, aber auch u.a. die griechische Mythologie behandelt. Auch werden verschiedene humanistische Positionen dargestellt.

Dadurch wird gewährleistet, dass Schüler ein möglichst wertneutrales Bild vermittelt bekommen und sich ihren eigenen Standpunkt selbst erarbeiten können. Zudem fördert der gemeinsame konfessionsunabhängige Ethikunterricht die Integration und Toleranz.

Wir sprechen uns auch gegen einen optionalen zusätzlichen Religionsunterricht aus. Religion ist Privatsache, und sollte daher an einer staatlichen, öffentlichen Schule nicht unterrichtet werden. Um die Unabhängigkeit staatlicher Schulen von den einzelnen Religionsgemeinschaften zu gewährleisten, streben wir daher die Anpassung von GG Art 7 an.

 

Abschaffung der Kirchensteuer

Die Piratenpartei Hamburg strebt den Ausstieg Hamburgs aus dem Kirchensteuersystem an, insbesondere soll Hamburg künftig nicht mehr Kirchensteuer – für welche Religionsgemeinschaft auch immer – einziehen. Der Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz) soll gestrichen werden.

 

Kirchenaustrittsgebühr abschaffen

Die Bearbeitungsgebühr für Kirchenaustritte in Höhe von derzeit 31 Euro in Hamburg soll abgeschafft werden. Ein Kirchenaustritt soll auch rückwirkend möglich sein für Zeiträume, in denen keine Kirchensteuer gezahlt wurde.

 

Keine Staatskirchenverträge mit Religionsgemeinschaften

Die Piratenpartei Hamburg strebt an, bestehende Staatskirchenverträge mit Religionsgemeinschaften aufzuheben. Da die Freie und Hansestadt Hamburg bis 2005 keine Staatskirchenverträge abgeschlossen hatte, erkennt die Piratenpartei Hamburg keine Notwendigkeit, denn das religiöse Leben lief davor ohne wesentliche Einschränkungen ab.

Außerdem möchte die Piratenpartei Hamburg, dass die Freie und Hansestadt Hamburg generell keine neuen Staatskirchenverträge mit Religionsgemeinschaften abschließt. Allenfalls könnte es akzeptabel sein, neuen Staatskirchenverträgen unter dem Aspekt der Gleichbehandlung für bisher nicht berücksichtigte Religionsgemeinschaften temporär zuzustimmen, sofern diese einseitig kündbar oder zeitlich begrenzt gestaltet werden.

Staatskirchenverträge bevorteilen vereinzelte Religonsgemeinschaften. Sie forcieren theologische Lehrstühle an staatlichen Universitäten, den Religionsunterricht an staatlichen Schulen und gewährleisten finanzielle Leistungen aus Steuergeldern. Die Möglichkeit Kirchensteuern zu erheben und Feiertage werden gewährt.

Auch müsste Hamburg unter den Aspekt der Gleichbehandlung mit jeder Religionsgemeinschaft einen Staatsvertrag aushandeln. Dies ist weder machbar, noch unter dem Aspekt der Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften wünschenswert.


Bezirke

 

Gruppen

 

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, den bisher informellen „Gruppen“ in Bezirksversammlungen, bestehend aus zwei Abgeordneten, erweiterte Rechte gegenüber Einzelabgeordneten zuzugestehen. Anstatt bloß zwei Ausschüsse pro Abgeordnetem, sollen Gruppen alle Ausschüsse besetzen und dafür auch Bürger zubenennen dürfen, die nicht selber Mitglied der Bezirksversammlung sind. Bei der Berechnung der Zusammensetzung der Ausschüsse sollen Gruppen den Fraktionen gleichgestellt werden, jedoch ohne Anrecht auf Grundmandate. Ergibt die Verteilung, dass einer Gruppe in einem Ausschuss eigentlich kein Sitz zusteht, erhält sie stattdessen einen Sitz ohne Stimmrecht mit den gleichen Rechten eines Einzelabgeordneten. Gruppen erhalten keine Fraktionsgelder.

 

Öffentlichkeit von Sitzungen und Unterlagen

 

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, das Öffentlichkeitsgebot für Ausschusssitzungen der Bezirksversammlungen konsequenter durchzusetzen, und die gesetzlich vorgesehene, grundsätzliche Ausnahme der Bauunterausschüsse aufzuheben. Die Behandlung von Tagesordnungspunkten in nicht-öffentlicher Sitzung bedarf jeweils individueller Begründungen. Gleiches gilt für den Vertraulichkeitsschutz von Dokumenten. Auch nicht vom Gesetz vorgeschriebene, aber übliche Vertraulichkeitsvorgaben der Verwaltung, etwa bei Entscheidungen über Sondernutzungen des öffentlichem Raums, gehören auf den Prüfstand.

Des weiteren plädieren die Hamburger Piraten für die Einführung von Verfallsdaten für die Vertraulichkeit von Sitzungsunterlagen. Vertrauliche Dokumente der Bezirksversammlung sollen nach unseren Vorstellungen nach spätestens zwei Jahren ihren Schutz verlieren und unter die Veröffentlichungspflicht des Hamburgischen Transparenzgesetzes fallen, sofern die Vertraulichkeit nicht aus wichtigen Gründen von der Versammlung verlängert wird. Die Anträge auf Vertraulichkeit bzw. Verlängerung sind inklusive Abstimmungsverhalten ebenfalls nach Ablauf der Frist zu veröffentlichen.


Sonstige Themen

Transparenzgesetz für Hamburg

Die Piratenpartei Hamburg folgt dem Vorbild Nordrhein-Westfalens und setzt sich für die Schaffung eines Hamburger Transparenzgesetzes ein, das zur individualisierten Offenlegung von Vorstandgehältern und Aufsichtsratsvergütungen öffentlicher Unternehmen verpflichtet.

 

1-Euro-Jobs abschaffen

Das Instrument der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH/MAE = „1-Euro-Job“) ist als gescheitert anzusehen und soll wieder abgeschafft werden. Es darf kein Zwang zur Arbeit geben, zumal da diese AGH oft nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und lediglich der Schönung der Arbeitslosenstatistik dienen.

 

Soziale und gerechte Besteuerung von Immobilien

Die Piratenpartei Hamburg fordert eine soziale und gerechte Besteuerung von Immobilien, insbesondere durch Abschaffung der Einkommensteuerfreiheit von Immobilienveräusserungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz) und der umsatzsteuerlichen Privilegierung von Gewerbeimmobilien (§ 9 Umsatzsteuergesetz) auf Bundesebene.

 

Kostenlose Sperrmüll-Entsorgung

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass in Hamburg wieder kostenlose Sperrmüll-Termine eingeführt werden.

 

Integrativer Umgang mit Asylbewerbern

Die Piratenpartei Hamburg fordert eine Neuausrichtung im Umgang mit Asylbewerbern, die der Stadt Hamburg zugewiesen sind. Anders als bislang üblich, soll Hamburg auf eine Ausquartierung in andere Bundesländern verzichten. Statt dessen wird für eine menschenwürdige und integrierende Unterbringung im verkehrstechnisch gut angebundenen Großbereich des HVV Sorge getragen. Auf eine lagerähnliche Kasernierung wird zu Gunsten regulären Wohnraums in direkter Nachbarschaft zu den Bürgern Hamburgs verzichtet. So wird einerseits Isolation verhindert und Integration gefördert.

 

Zukunft Hafen

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für ein Konzept ein, daß die Zukunft des Hamburger Hafens für die Zeit, nach welcher eine Fortführung der Elbvertiefungspolitik nicht mehr möglich ist, sicherstellt. Hierfür streben wir einen übergreifenden Verbund der deutschen Seehäfen an, der die Organisation und Verteilung der abzufertigenden Schiffe anhand der Kapazitäten und besonderen Vorteile der Standorte regelt. Darüberhinaus soll der Verbund die nachfolgende Logistik durch Feeder-, Bahn- und Straßentransport steuern.

 

Subventionen

Subventionen sind möglichst zu vermeiden. Sie belasten den Steuerzahler und können ein kritisches Element der Marktbeeinflussung sein. Sowohl bei der Einführung als insbesondere auch durch eine darauf folgende Abschaffung von Subventionen können u.U. negative Folgen entstehen, weil sich Betroffene wie auch Märkte darauf einrichten. Daher wollen wir, dass vor der Einführung einer Subvention und auch während der Laufzeit eine sorgfältige Prüfung und Erfolgskontrolle durchgeführt wird. Subventionen sind nach Möglichkeit schon bei der Einführung immer degressiv (abfallend) im Sinne einer Anschubfinanzierung zu gestalten. Ausnahmen können zulässig sein, müssen aber besonders begründet werden. Eine dauerhafte Subvention, für welche keine von vornherein zeitliche Befristung vorgesehen ist, muss eine erhebliche positive Folgewirkung für die Gesellschaft entfalten.

Wir fordern, dass die Transparenz von Subventionen immer gewährleistet ist. Daher sind direkte Subventionen zu bevorzugen, indirekte wie z.B. Steuervergünstigungen abzulehnen. Wir wollen besonders darauf achten, dass kein Zusammentreffen mehrerer sich gegenseitig beeinflussender Subventionen auf einem Marktsegment stattfindet. Die Zuordnung einer Subvention muss sachgerecht erfolgen und nach außen gut erkennbar sein.

 

Einnahmen verbessern statt unsozialer Sparmaßnahmen

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene dafür ein die Einnahmenseite von Bund Ländern und der Haushalte der Kommunen zu verbessern um Sparmaßnahmen, meist im sozialen und Bildungsbereich überflüssig zu machen. Hierfür sollen Steuerungsinstrumente wie eine Vermögenssteuer, Vermögensabgabe und Erbschaftssteuer geprüft werden. Diese sollen so gestaltet werden, dass zwar eine Umkehr der Tendenz zur Vermögenskonzentration, die zu einer sich immer weiter öffnenden Schere der Vermögen geführt hat, gestoppt und umgekehrt wird, aber kleinere und mittlere Vermögen nicht belastet werden. Hierzu ist bei einer Vermögenssteuer oder -abgabe auf einen genügend hohen Freibetrag, zusätzlich zu einem Freibetrag zur angemessenen Altersversorgung, zu achten. Zur Verbesserung der Einnahmenseite sollen auch Steuerschlupflöcher geschlossen und Steueroasen durch Verträge mit den betreffenden Staaten geschlossen werden. Die Piratenpartei Hamburg hält überdies den Ankauf sogenannter Steuer-CDs für ein legitimes Mittel Steuerbetrüger aufzusprüren und Steuerbetrug vorzubeugen, wenn die Daten aus Drittländern stammen, die Steuerbetrug in Deutschland offen begünstigen.