Piratenpartei Hamburg mahnt zum Tag der Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 wurde die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Dieses Jahr sind die Menschenrechte 60 Jahre alt geworden.

Angesichts der Verbrechen vieler totalitärer Systeme waren die Menschenrechte zunächst nur als Empfehlung an die Staaten der Erde ausgesprochen worden. Seit 1966 sind sie allerdings völkerrechtlich verpflichtend für alle UNO-Mitgliedstaaten.

 

Doch seitdem gab es keinen Tag ohne Krieg und Menschenrechtsverletzungen auf der Erde, mahnt die Piratenpartei Hamburg.

 

Die Piraten aus Hamburg fangen mit der Aufzählung der Verletzungen der Menschenrechte gleich vor ihrer Haustür an und prangern das Büchergeld und die Studiengebühren, die in Hamburg verlangt werden, an.

Im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Bestandteil der Menschenrechte) heißt es im Artikel 13 unter anderem, dass:

...der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss.

 

 

Noch deutlicher kann man den Bezug zum Büchergeld an Grundschulen als Menschenrechtsverletzung erkennen:

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR)

 Artikel 13(2)a
…der Grundschulunterricht für jedermann Pflicht und allen unentgeltlich zugänglich sein muss;

Dabei heißt es doch im Hamburger Schulgesetz, in dem das Büchergeld erhoben wird im §37(4):
Völkerrechtliche Abkommen und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben unberührt.

Frecher kann uns die Hamburger CDU Regierung doch gar nicht sagen: Wir haben die Menschenrechte gelesen, wir halten uns aber nicht dran! – oder?

 

 

Unser Recht auf Privatsphäre leitet sich aus  Artikel 12 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ab:

Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Die Wichtigkeit der Menschenrechte spiegelt sich auch in unserem Grundgesetz wieder.

Dort heißt es in Artikel 1 und 25:

Artikel 1(2)
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Die Menschenrechte geben uns also unmittelbare Rechte. Wenn jemand an einer grünen Ampel steht, darf er auch einfach losfahren und muss sein Recht zum losfahren nicht erst einklagen. Warum müssen wir aber Angst um unsere Privatsphäre haben in einem zunehmenden Überwachungsstatt?