Videoüberwachung offiziell gescheitert: Kameras verhindern keine Gewalt
Verfasst von Andreas Gerhold am 7. Juli 2010 - 16:55
Wie taz [1] und Hamburger Abendblatt [2] in ihren Onlineausgaben am 05.07.10 berichteten liegt der Hamburger Innenbehörde nun die Wirksamkeitsanalyse zur Kameraüberwachung auf der Reeperbahn [3] vor. Diese soll Auskunft geben, ob das erklärte Ziel die Kriminalität im Testgebiet entlang der Meile zu verhindern erreicht wurde. Das Ergebnis ist vernichtend.
"Das Ziel der Reduzierung des Fall-Aufkommen insgesamt in dem Bereich Reeperbahn ist in den erstens drei Jahren der Überwachung nicht erreicht worden", zitiert Kai von Appen in der taz das Gutachten, das der Öffentlichkeit leider noch nicht vorliegt. Das Gegenteil scheint der Fall, statt weniger wurden mehr Straftaten registriert. "Das Fall-Aufkommen in den ausgewählten Deliktsbereichen im videoüberwachten Bereich der Reeperbahn stieg im dritten Jahr der Videoüberwachung gegenüber dem Jahr vor Inbetriebnahme der Videoüberwachung um 32 Prozent" wird weiter zitiert, Körperverletzungen seien im überwachten Bereich gar um 75 Prozent angestiegen. Abschreckung sieht anders aus.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar kritisiert diesen, nun nun auch offiziell gescheiterten, Versuch der präventiven Videoüberwachung seit Jahren als rechtswidrig und stellt fest, dass das Hamburger Polizeirecht keine präventiven Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht zulässt. „Videoüberwachung durch öffentliche Stellen muss immer auf eine ausdrückliche Rechtsvorschrift gestützt sein. Die technische Ausgestaltung muss sich an den datenschutzrechtlichen Grundsätzen orientieren.“ schreibt Caspar in seinem Tätigkeitsbericht 2008/ 2009 [4]. Aber genau dort sieht Caspar grundsätzliche Probleme: „Die Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche mittels eines Videoüberwachungssystems beinhaltet in der Regel die Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Gegensatz zu sonstigen Verfahren ist die Datenverarbeitung bei Einsatz von Videotechnik grundsätzlich nicht auf einzelne, erforderliche Informationen (vordefinierte Datenfelder) beschränkbar. Sie erfasst vielmehr sämtliche visuell wahrnehmbare Daten wie Aufenthaltsort und -zeit, Gesicht und Mimik, Frisur/Kopfbedeckung, Art und Zustand der Kleidung, Gepäck, optisch erkennbarer Allgemeinzustand, Kontakt- und Begleitpersonen, Verhalten allein und in der Gruppe, usw. Es werden Daten kompletter Lebenssituationen von Personen erhoben, die in der Regel nichts weiter verbindet, als dass sie den gleichen öffentlichen Raum zum ganz überwiegenden Teil für zulässige Zwecke nutzen."
Auch das Hamburger Oberverwaltungsgericht stellte im Juni 2010 die Unzulässigkeit von Bewegungs- und Kontaktprofilen von Reeperbahn-Bewohnern mittels Videokameras und das Filmen von Hauseingängen fest. Dies sei nicht einmal vom Hamburger Polizeigesetz gedeckt.
Das von der Partei „Die Linke“ in Auftrag gegebene Gutachten des Verwaltungsjuristen Carsten Gericke hält die Videoüberwachung zum Zwecke der Prävention nach Polizeirecht für „verfassungsrechtlich mehr als bedenklich“.
Die stark gestiegenen Fallzahlen wertet die Innenbehörde trotzdem als Erfolg und spricht von einer „Aufhellung des Dunkelfeldes“ durch die Videoüberwachung und gesteigerte Polizeipräsenz.
Antje Möller, Innenpolitikerin der Grünen findet die Dunkelfeldaufhellung ebenfalls „spannend“, stellt aber klar fest: „Ich sehe keine präventiven Effekte". Ob die angeführte Dunkelfeldaufhellung nun auf tatsächlich auf die Videoüberwachung oder allein auf die erhöhte Polizeipräsenz zurückzuführen ist bleibt dabei unklar.
Anfang Juni 2009 berichtete die Presse, dass die Polizei im Schanzenviertel private Geschäftsinhaber aufforderte, zu ihrem Schutz Videokameras aufzustellen. Aber auch von „heimlichen Filmaufnahmen der Polizei in der Schanze“ war die Rede. Da hier sehr verschiedene rechtliche Bewertungen in Betracht kamen – private Videoüberwachung des öffentlichen Raums, (präventive) polizeiliche Videoüberwachung zur Gefahrenabwehr und (repressive) Videoaufnahmen zur Aufklärung einer Straftat – erbat der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar von der Polizei Aufklärung. Diese teilte mit, es gehe ausschließlich um eine strafprozessuale Maßnahme:
Wegen erwarteter Wiederholungstaten zeichnete in den Nachtstunden eine Videokamera im Geschäftsraum eines Opfers die Situation vor dem Geschäft auf. Erst später wurden wir nach weiteren Rückfragen darüber informiert, dass noch ein weiterer Ort durch mehrere Videokameras beobachtet wurde. Soweit bekannt, wurde allerdings keine einzige Straftat durch diese Maßnahme aufgeklärt.
Wie auch andere Kritiker hatten die Piraten nicht nur die Rechtmäßigkeit solcher Überwachungsmaßnahmen angezweifelt, sondern auch die nun endgültig belegte Wirkungslosigkeit vorausgesagt.
„Jetzt müssen nicht nur die 12 schwenkbare Zoomkameras im Bereich Reeperbahn umgehend abgebaut werden“, sagt Desiree Huthmacher, Vorsitzende der Hamburger Piraten, „sondern die staatliche als auch die ausufernde private Videoüberwachung im gesamten Hamburger Stadtgebiet, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulen gehören zudem umgehend auf den Prüfstand.“
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[3] https://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/Cache/4A90685063C40A70EC018A0C.pdf
Verantwortlich für diesen Artikel ist Andreas Gerhold, Mitglied der AG Redaktion der PIRATEN Hamburg
Informationen zur AG Redaktion finden sich hier: http://wiki.piratenpartei.de/HH:Arbeitsgruppen/Redaktion


fight low and order!
Wie Krebsgeschwüre breiten sich die Überwachungskamaras überall aus:Im Vergleich zu früher hat sich deren Zahl um gut 300%
gesteigert,oder sind es mittlerweile schon 400 oder 500%?(Auch weiß dank verdeckter Ermittlungen und fehlender Hinweisschilder keiner mehr so genau wo er eigentlich überwacht wird). Und das bedenkliche dabei ist,dass die Rechnung der Überwachungsfetischisten dabei aufzugehen scheint:Als beispielsweise damit begonnen wurde,öffentliche Verkehrsmittel zu überwachen,war Ich so empört darüber,dass Ich den HVV boykottiert hab und das Fahrrad vorzog, mittlerweile hab Ich mich aber so an die Kamaras gewöhnt,dass Ich sie kaum noch wahrnehme....Schritt für Schritt werden Wir so gefügig gemacht für unsere totale Überwachung!Mehr Polizei auf den Straßen ist aber denke Ich auch keine wirkliche Lösung,da sind mir die Kamaras dann fast noch lieber,als ständig von den Kamaraden in Blau auf Schritt und Tritt verfolgt zu werden(das ist ja jetzt schon unerträgtlich!)...
Statistiken, Statistiken...
Ist so eine Sache mit Gutachten und Statistiken.
Man kann durchaus auch die Medaille umdrehen und die Zahlen so interpretieren, dass zwar die Präventionswirkung ausgeblieben ist, aber dafür die Dunkelziffer gesunken ist. Wenn mehr Straftaten aufgedeckt und aufgeklärt werden, ist das ein Argument pro Kameraüberwachung.
Prävention geht allerdings über Aufklärung; dafür taugen Kameras offensichtlich nicht und an der Stelle müsste man Maßnahmen einfordern.
Was mir auch nicht schmeckt ist der Schwenk mit „heimlichen Filmaufnahmen der Polizei in der Schanze“. Ich weiss nicht wie die Regelungen fürs Schanzenviertel oder HH generell sind, aber normalerweise darf die Polizei videoüberwachen und eine Hinweispflicht auf solche Maßnahmen wäre mir auch neu
Eine sehr subjektive Antwort...
Ob Kameraüberwachung wirklich dabei hilft Straftaten aufzuklären halte ich für mehr als fraglich.
Vor kurzem durfte ich zur Polizei gehen, da ich Zeuge einer Schlägerei vor meiner Haustür geworden bin. Betrunkene portugiesische Fussballfans haben einen entgegenkommenden Mann ohne Anlass am frühen Abend zusammengeschlagen (wohlgemerkt nach dem 7:0 gegen Südkorea...). Das Opfer war gefährlich verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Die Fussballfans zogen gen S/ U- Bahn Landungsbrücken und verschwanden. Als die Polizei nach knapp 10 min eintraf war keiner mehr zu fassen.
An der Bahnstation gibt es Überwachungskameras. Der Herr von der Kripo hat wohl auch die Aufnahmen angefordert. Wenn die Täter jedoch nicht schonmal erfasst und ihre Fotos in einer Datenbank abgespeichert worden sind, wird es schwer bis unmöglich diese zu finden.
Laut Aussage des Notarztes sind im schönen Portugiesenviertel des öfteren Schlägereien. Gerade bei Fussballspielen kochen die Emotionen und es geht leider hoch her.
Seit dem Vorfall frage ich mich, weshalb uns immer nur Sicherheit durch Kameras und Überwachung suggeriert wird; weshalb die Polizei eine gefühlte Ewigkeit gebraucht hat bis sie vor Ort war; wie es überhaupt dazu kommen kann, dass unbescholtene Bürger einfach so verprügelt werden; was mit unserer Gesellschaft los ist, dass die Gewaltschwelle anscheinend weiter sinkt.
Vorallem frage ich mich, wass wir besser machen können. Das es keine Lösung von heute auf morgen geben kann ist klar. Das Überwachung und Zensur nichts nutzen auch.
Wer mir Antworten auf diese Frage liefern kann: immer her damit!
Dunkelfeldaufhellung als Begründung für flächendeckende Überwach
Genau das versucht die Innenbehörde: Begründung für flächendeckende Überwachung unbescholtener Bürger ist die Prävention. Dafür nehmen viele Bürger die Einschränkung ihrer Rechte in Kauf.
Nun zeigt sich aber, das Kameras nicht geeignet sind Kriminalität zu verhindern. Also wird nun versucht die Überwachung mit einer erhöhten Aufklärungsrate zu begründen. Die lässt sich zwar nicht belegen, aber wozu beweisen, wenn man einfach behaupten kann. Immerhin hat man spektakuläre Einzelfälle vorzuweisen, nicht unbedingt an der Reeperbahn aber auf Bahnhöfen in Hamburg und München.
Was also auf Bahnhöfen gut ist, ist doch auch in der Bahn, in Bussen, an der Reeperbahn, in der Schanze, am Hansaplatz, in Schulen, eigentlich überall gut.
Also warum nicht überall und lückenlos überwachen? Verbrechen passieren doch auch überall und Opfer verdienen überall unsere Hilfe, auch wenn die nur in der Befriedigung besteht Täter zu fassen statt Taten zu verhindern.
Verhältnismäßigkeit nicht gegeben
Moin moin,
Entscheidend für die Bewertung ob ein solcher Eingriff rechtmäßig ist ist die Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffes.
Die flächendeckende Videoüberwachung ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger. Was steht dem gegenüber? Laut Behörde ein präventiv wirkender Abschreckungseffekt.
Doch nun hat sich erwiesen dass eine Abschreckung nicht gegeben ist. Somit ist der Eingriff nicht mehr Verhältnismäßig und nicht zu rechtfertigen. Jedoch in diesem Fall einfach die Begründung für diese Verletzung der Freiheitsrechte zu ändern und an der Maßnahme festzuhalten zeigt dass es dieser Regierung nicht darum geht im Sinne der Bürger zu handeln, sondern darum selber irgendwie das Gesicht zu wahren und dass sie nicht in der Lage ist eine schlechte Entscheidung rückgängig zu machen.
Ist die Videoüberwachung nun noch eine Maßnahme um ein wichtiges Ziel, in diesem Fall war es die Verhinderung von Straftaten, zu erreichen? Nein! Man erweist sich als Konzept- sowie Ziellos, es geht nur noch darum irgendein Ziel zu finden mit dem man irgendwie die Videoüberwachung rechtfertigen kann. Auf diese Weise darf man keine Politik machen und erst Recht nicht uns in unseren Freiheitsrechten beschneiden!
Des Weiteren ist es doch völlig verfehlt zu denken dass eine Kamera die Lösung ist. Ich würde die Person gerne verhauen aber wegen der verdammten Kamera tu ichs nicht!? Verhütet dies Gewalt an nicht überwachten Orten? Und ändert dies etwas an der Grundeinstellung der Person? Prävention von Gewaltstraftaten kann nur durch Aufklärung und faire gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig erreicht werden!
Liebe Grüße,
Paul