Gesetzgeber muss Regelung für Freifunk schaffen

Wie der Bundesgerichtshof in Karlruhe heute urteilte [1], können Betreiber offener W-LAN-Netzwerke auf Unterlassung verklagt werden. Dies bedeutet nach Ansicht der Piratenpartei Deutschland das faktische Aus für offene Funknetzwerke auf öffentlichen Plätzen und in Privatwohnungen.

»Dies ist ein massiver Rückschritt für die Informationsgesellschaft. Die Freifunk-Bewegung steht nun vor einem Scherbenhaufen«, so Andreas Popp, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. »Die Entwicklung eines unkomplizierten, flächendeckenden und dezentralen Zugangs zum Netz ist für einen freien und demokratischen Staat im 21. Jahrhundert unabdingbar. Wir können hier nicht auf der Strecke bleiben.«

Die Piratenpartei setzt sich für eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen ein, um die Betreiber von offenen W-LANs vor juristischen Repressionen zu schützen.

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Quelle:

[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51934&pos=0&anz=101

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Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung:
Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland

Online-Petition

Netzzugang - Rechtsnorm für Zugang zu kabellosen Netzwerken vom 04.01.2011

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition&sa=details&pe...