Keine Bilder mehr im Internet?
Da ist es wieder passiert, das Hamburger Landgericht hat sich erneut an einem Internet-Thema versucht und wie schon bei der Forenhaftung ist etwas kurioses entstanden.
Nach einem noch nicht rechtskräftigem Urteil (Az. 308 O 42/06), ist es Google nicht erlaubt, in der Bildersuche urheberrechtlich geschützte Bilder anzuzeigen. Da die Information, ob ein Bild geschützt ist, üblicherweise nicht in den Metatags zu finden ist, steht die Bildersuche damit vor dem Aus.
Das Gericht eröffnete dafür die Altenative "Google habe ja die Möglichkeit, anstatt Thumbnails eine textliche Umschreibung der indizierten Abbildungen zu veröffentlichen."
Quellen:
Die Piratenpartei nimmt dazu folgendermaßen Stellung:
- Gerichtsentscheidungen sind dazu gedacht, daß wirklichkeitsnahe Entscheidungen getroffen werden sollten, die einen vernünftigen Ausgleich zwischen Kläger und Beklagten schaffen. Die Aussage "Google möge textliche Umschreibungen veröffentlichen" ist dazu nicht geeignet - denn diese Umschreibungen müßten von Hand erstellt werden. Die Nutzbarkeit der Ergebnisse der Bildersuche wäre dahin, wenn Google nicht hunderttausende Mitarbeiter einstellt.
- Die Suchdienste im Internet erschließen das Netz vielfältig. Der Kläger sollte mal schauen, wieviele seiner Besucher über Google auf seine Internetseite kommen. Google erweist den Seitenbetreibern einen nicht zu unterschätzenden Dienst - dagegen zu klagen erscheint unlogisch.
- Würde man das Urteil konsequent auch auf Texte anwenden (in Frage kommen hier die kurzen Ausschnitte aus dem Seiteninhalt, die Google bei Textsuchen einblendet), was dann? Diese Textschnipsel unterstehen auch dem Urheberrecht und dürften dann nicht verwendet werden. Damit wäre auch die Google-Textsuche nicht mehr legal zu betreiben.
Fazit: Das Urteil des Gerichtes erscheint unlogisch und undurchdacht. Wir wünschen einer Berufungsverhandlung gutes Gelingen und eine der Lebenswelt der Menschen angepaßtere Entscheidung.

