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WLAN für alle – Hamburger Piratenpartei fordert Hamburger Senat auf, Bundesratsinitiative zu Störerhaftung zu korrigieren

Hamburg, 26. Juni 2012 – Die “Digitale Gesellschaft” hat heute einen Gesetzesentwurf zur Lösung des Problems der Störerhaftung bei WLAN-Anschlüssen vorgelegt. Die Piratenpartei Hamburg fordert den Hamburger Senat auf, die eigene Initiative zur Störerhaftung, die Mitte Juni von der Justizministerkonferenz übernommen wurde, entsprechend zu korrigieren.

Anne Alter, Vorstandsvorsitzende der PIRATEN Hamburg erklärt dazu: „Wir begrüßen jede Initiative, die uns einen Schritt weiter zu freiem WLAN in Hamburg bringt. Die Initiative des Hamburger Senats geht uns aber nicht weit genug, da sie immer noch eine Kontrollpflicht über den Teilnehmerkreis, der das WLAN nutzt, vorsieht. Wir fordern genau wie die Digitale Gesellschaft die vollständige Haftungsfreiheit von WLAN-Besitzern für Urheberrechtsverletzungen Dritter in ihren Netzen und fordern daher die Hamburger Bürgerschaft auf, ihre Initiative um diese Forderung zu erweitern.“

Der Gesetzesentwurf der „Digitalen Gesellschaft“ sieht vor, dass auch private und kleingewerbliche Anbieter von WLAN-Zugängen genauso wenig haftbar sind für Rechtsverstöße, die Dritte über ihren Zugang begehen, wie die großen Provider, beispielsweise T-Online. Auf Basis dieser neuen Rechtslage könnten Bürger, Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen frei zur Verfügung stellen, ohne kostenintensive Abmahnungen oder Klagen zu riskieren. Die Hamburger Bürgerschaft hatte auf Initiative der SPD bereits im Februar dieses Jahres den Senat aufgefordert, für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu sorgen, die Justizministerkonferenz hat den Hamburger Vorschlag Mitte Juni übernommen.

Der Gesetzesentwurf von “Digitale Gesellschaft e.V.”: https://digitalegesellschaft.de/2012/06/digitale-gesellschaft-prasentiert-gesetzentwurf-fur-mitnutzung-von-wlans-ohne-internetzugang-ist-man-bereits-heute-burger-zweiter-klasse/
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