Was können wir heute in der MoPo lesen? Die Gewerkschaft der Polizei fordert einen direkten Zugriff auf die Überwachungskameras des öffentlichen Nahverkehrs. Die Frage stellt sich mir, wieso?
Es gab in der letzten Zeit zwei Fälle, wo mit Hilfe von Überwachungskameras Straftaten aufgeklärt werden konnten. Damit begründet es die GdP. Ich frage mich nur, wo hier Handlungsbedarf besteht? Die Straftaten konnten aufgeklärt werden. Es gab anscheinend keinerlei Probleme bei der Bereitstellung der Daten, also auch nichts, was an der Situation verändert werden müsste.
Die Situation in Bezug auf Kameraüberwachung ist schwierig. Zum einen hilft sie (teilweise) dabei, Straftaten aufzuklären, andererseits aber ist es eine Einschränkung der Privatsphäre. Aus diesem Grund muss der Eingriff in die Privatsphäre so gering wie möglich gehalten werden. Aus meiner Sicht ergeben sich daraus die folgenden Punkte:
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Keine Live-Aufschaltung der Polizei
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Löschung nach 24 Stunden, wenn nichts passiert ist
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Zugriff nur nach Einzelautorisation und nur auf Teilbereiche der Daten
Die ersten beiden Punkte sind geübte Praxis. (Wie es mit der Autorisation bezüglich des Zugriffs von Ermittlungsbeamten aussieht müsste recherchiert werden) Ich sehe nun keinerlei Grund, an dieser Praxis etwas zu ändern.
So oder so müssen wir uns aber auch immer wieder vor Augen führen: Kameras sind keine Allheilmittel, verhindern keine Straftaten und sind auch zur Aufklärung geplanter Straftaten kaum förderlich (da die Straftäter die Kameras dabei einplanen), lediglich bei Verbrechen im Affekt sind sie hilfreich.