Ich denke, jeder hat die Gewaltenteilung in der Schule gelernt, oder? Dies ist die Trennung zwischen Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative). Jede dieser drei Säulen der Demokratie hat die Aufgabe, die jeweils anderen beiden Säulen zu kontrollieren. So soll verhindert werden, dass eine der Seiten sich mehr Macht anmaßt als es gut für unsere Demokratie wären.
Nun, dies sollte jeder verstanden haben. Jeder? Nein, eine einzelne Person in Berlin scheint da anderer Meinung zu sein.
Wer diese Person ist, dürfte klar sein - unser oberster Wächter über die Verfassung, unser Innenminister Herr Dr. Schäuble ist da anderer Meinung. Laut einem Artikel bei Spiegel Online hat er "Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht". Er ist der Meinung, dass nur der Bundestag Gesetze gestalten darf. Ja, die Gesetzesgebung ist Aufgabe des Bundestages - aber die Kontrolle ist die Aufgabe der Judikative, sie darf einschreiten, wenn ihrer Meinung nach das Grundgesetz verletzt würde. In diesem Fall - es ging hier um die Vorratsdatenspeicherung - sah das Bundesverfassungsgericht einen Bruch des Grundgesetzes, sollte die VDS gegen etwas anderes eingesetzt werden als gegen sehr schwere Verbrechen.
Das dürfte doch eigentlich jeder verstehen, oder? Okay, nicht jeder. Ein einzelner Mann in Berlin ist da anderer Meinung ...